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Das Jugendamt: Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Die diesjährige Aktionswoche zum Weltkindertag der Stadt Bergisch Gladbach steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“. Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen und auch wahrzunehmen, benötigt es auch Unterstützung vom Staat. Auf kommunaler Ebene ist dies das Jugendamt der jeweiligen Kommune oder des Kreises.

Mit dem Jugendamt werden oft negative Erfahrungen und Erlebnisse verknüpft, dabei verfolgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das sehr hohe Ziel, Kinder und Jugendliche zu schützen und ihre Persönlichkeit zu stärken sowie die Eltern oder Erziehungsberechtigten bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen und Hilfe anzubieten.

Die Erstberatungsstelle und die Fachstelle Kinderschutz sind dabei die ersten Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigten in allen Fragen rund um die Erziehung und das Wohl des Kindes. Dazu zählen aber auch die Bereiche der Ablösungs- und Verselbständigungsprozesse, individuelle oder innerfamiliären Konflikte und Krisen wie zum Beispiel Trennungen oder Scheidungen. Diese vorbeugende Hilfe steht jede und jedem Betroffenen zur Verfügung und kann selbstverständlich in Anspruch genommen werden.

Innerhalb der Erstberatungsstelle arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sie stehen für rat- und hilfesuchende Personen, die sich mit unterschiedlichen Anliegen ans Jugendamt wenden, zur Verfügung. Die kleinen und großen Bürgerinnen und Bürger profitieren von der hohen Fachkompetenz der Mitarbeitenden, die ein sehr breites Spektrum an Fachkenntnissen vorweisen. So können die Expertinnen und Experten mit Rat und Tat helfen.
Dieses niederschwellige Angebot wird auch in Zeiten der Pandemie angeboten. Durch telefonische oder auch elektronische Beratung wird das Angebot der vorbeugenden Hilfe weiter aufrecht gehalten. Sobald eine täglich offene Sprechstunde wieder angeboten werden kann, wird diese auch wieder durchgeführt, zu der man ohne vorherige Terminabsprache vorstellig werden kann.

Neben diesem Bereich des Jugendamtes gibt es auch die Fachstelle Kinderschutz, die sich mit der Kindeswohlgefährdung auseinandersetzt. An diese Stelle kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger wenden, wenn vermutet wird, dass das Kindeswohl in irgendeiner Form gefährdet wird. In diesem Bereich arbeitet das Jugendamt mit den ortsansässigen Beratungsstellen und dem Kinderschutzbund zusammen. Denn das Jugendamt gewährt Kindern und Jugendlichen Schutz bei Vernachlässigung, Misshandlungen oder gar Missbrauch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen anhand von Gesprächen und Hausbesuche, ob die Kindeswohlgefährdung auch tatsächlich vorliegt und bietet den Betroffenen auch direkt Hilfe an, wie die Situation verbessert werden kann.

Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Wissen ihrer Eltern an das städtische Jugendamt wenden, wenn sie in Not bzw. Sorge sind oder auch nur Fragen haben.

Kontaktdaten:

Jugend und Soziales – Jugendamt
Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach
Telefon 02202/ 142814
erstberatungsstelle@3953e189303f4a6792aed73ae814c928stadt-gl.de
jugendamt@bf57483eb18c432a988a4801557022aastadt-gl.de

Kinder- und Jugendschutz