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Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Flutkatastrophe – Kreis plant Unterstützungsangebot

Der Bund stellt dem Land Nordrhein-Westfalen 12,3 Milliarden Euro für Betroffene der Flutkatastrophe zur Verfügung. Das Geld dient dem Wiederaufbau. Laut einer am Montag veröffentlichten Förderrichtlinie können Privathaushalte, Unternehmen und Betriebe für die Land- und Forstwirtschaft sowie Kommunen Förderanträge stellen.

Umfangreiche Informationen finden Betroffene unter https://www.land.nrw/de/wiederaufbauhilfe. Dort sind bereits viele Fragen und Antworten zur Antragstellung hinterlegt. Zusätzlich ist ein Servicetelefon „Wiederaufbau“ unter der Nummer 0211 46844994 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr für Fragen eingerichtet.

Für Privathaushalte besteht bereits ab Freitag, 17. September, die Möglichkeit, online Förderanträge zu stellen. Einen Leitfaden zur Antragstellung finden Betroffene unter www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen.
Darüber hinaus plant der Rheinisch-Bergische Kreis in Zusammenarbeit mit seinen Kommunen, Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung zu unterstützen. Betroffene können dann mit ihren Unterlagen zu einer Beratung kommen und ihren Antrag gemeinsam mit Expertinnen und Experten bearbeiten. Die Vorbereitungen für den Start des Beratungsangebots laufen derzeit. Geplant sind Beratungsstellen in Leichlingen, Rösrath und Bergisch Gladbach. Das Angebot soll in den nächsten Tagen starten. Den genauen Startzeitpunkt teilen wir kurzfristig mit.

Eine Pressemitteilung des Rheinisch-Bergischen Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis