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Bundestagswahl am 26. September 2021 - Maßnahmen zum Schutz alle an der Wahl Beteiligten in Pandemiezeiten

Bundestagswahl am 26. September 2021 - Maßnahmen zum Schutz alle an der Wahl Beteiligten in PandemiezeitenBild vergrößern

Bei der Durchführung der Bundestagswahl am Sonntag, den 26. September 2021, sind die Hygienevorschriften im Hinblick auf die anhaltende Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Darüber informiert die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach.

Ziel ist, alle an der Wahl beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern.
Hierzu hat das Wahlbüro umfangreiche Vorkehrungen getroffen:

Grundsätzlich gilt die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der gültigen Fassung. Hiernach sind weder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer noch die Wählerinnen und Wähler der 3-G- Regelung unterworfen.
Um sich selbst und andere zu schützen, gilt in den Gebäuden und auch in den Wahlräumen Maskenpflicht. Die Einhaltung wird von den Wahlvorständen kontrolliert. Sofern eine Wählerin oder ein Wähler aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Maskenpflicht befreit ist, kann dieser trotzdem am Wahltag wählen.
Auch wenn die Wahl unter erschwerten Bedingungen stattfindet, bittet die Stadt darum, dass man sich höflich und mit gegenseitigem Respekt gegenüber den ehrenamtlichen Kräften verhält und auch deren Anweisungen befolgt.

Die über 900 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahltag werden mit Spuckschutzwänden, FFP-2 Masken sowie Desinfektionsmaterial ausgestattet. Die Maske kann abgelegt werden, wenn das Abstandsgebot eingehalten und regelmäßig gelüftet wird.

Das Wahlbüro weist auf die Möglichkeit der Briefwahl im Vorfeld hin. Hierzu genügt eine E-Mail an das Wahlbüro unter wahlbuero@cd474bd2233f4ff68064eee56172550estadt-gl.de mit Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse. Die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen endet am Freitag, 24.09.2021, 18:00 Uhr. Wählerinnen und Wähler sollten ihre ausgefüllten Unterlagen spätestens am Donnerstag, 23.09.2021 in die Post geben, damit diese das Wahlbüro rechtzeitig erreichen. Für kurzfristige Wahlscheinanträge sollten die städtischen Direktwahlbüros aufgesucht werden.