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Städtischer Spendenfonds soll besondere Härten ausgleichen

Bürgermeister Frank Stein dankt allen Spenderinnen und Spendern, die das städtische Konto für die Hochwasserhilfe in den vergangenen Tagen gefüllt haben. „Damit geben Sie uns als Stadtverwaltung insbesondere die Möglichkeit, individuell und vor Ort Hilfe für Menschen zu leisten, die durch das Soforthilfe-Landesprogramm nicht berücksichtigt werden.“

Die Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Hilfe aus dem städtischen Spendenfonds gestellt haben, werden gebeten, sich zunächst für das Landes-Soforthilfe-Programm zu bewerben. Dort erhalten Privatpersonen, Betriebe und Landwirtschaften Unterstützung, deren Schaden höher als 5.000 Euro ausfällt.

Diejenigen Hochwasseropfer, deren Schaden geringer ausfällt, würden nach den Buchstaben der Landesrichtlinien zunächst leer ausgehen. Hier will die Stadt mit den eingenommenen Spendengeldern in die Bresche springen. Bürgermeister Frank Stein: „Es gibt mit Sicherheit viele Menschen in der Stadt, die einen geringeren Schaden hatten, für die die Ersatzbeschaffung oder Wiederherstellung eine besondere wirtschaftliche Härte bedeuten würde. Nicht jede oder jeder kann sich mal eben aus der Portokasse eine neue Waschmaschine kaufen oder die Renovierung der Kellerwände bezahlen. Diese Härtefälle wollen wir besonders unterstützen.“ Auch weitere Verwendungen sind zusätzlich möglich, so der Bürgermeister: „Wir wissen auch, dass es in der Stadt Betroffene gibt, die mit extrem hohen Schadenssummen zu kämpfen haben. Die Entscheidung über solche Anträge wird ebenfalls noch getroffen werden, ist aber insgesamt abhängig von der Anzahl der Bedürftigen, deren Gesuche durchaus noch bei uns eingehen können, sowie der verfügbaren Spendenhöhe.“

Wichtig ist für Stein eines: „Die Spendengelder werden vollständig und ohne Abzug den Opfern des 14. Juli zur Verfügung gestellt. Das garantieren wir den Spendern und den Betroffenen.“

Die - im Gegensatz zur Landeshilfe formlose - Antragstellung für Hilfen aus dem Spendenfonds für Schäden unter 5000 € soll demnach so aussehen:

• Vollständiger Name und Adresse
• Ungefähre Schadenssumme (sofern abschätzbar) oder Beschreibung der zwingend notwendigen Ersatzbeschaffung/Wiederherstellung
• Eine kurze Darstellung, warum im vorliegenden Fall eine besondere Härte besteht
• Angabe der Kontodaten (IBAN)
• Versand des Antrags über die Mail-Adresse soforthilfe@430297ccd0f942599a050755d3c139cdstadt-gl.de

Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag gestellt haben, werden per E-Mail über die neue Situation unterrichtet und gebeten, entweder einen Antrag auf Soforthilfe des Landes zu stellen oder ggf. Angaben zu ergänzen, die für die Hilfe aus dem städtischen Spendenfonds erforderlich sind.