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Lüftungsprogramm für Schulen: Bergisch Gladbach nimmt Förderung in Anspruch

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Förderprogramm für Kommunen in Höhe von 90 Mio. Euro aus Bundes- und Landesmitteln aufgelegt, wie die Staatskanzlei in Düsseldorf mit Datum vom 19. Juli öffentlich bekanntgegeben hat. Beschafft werden sollen damit Lüftungsanlagen für Schulen und Kindertageseinrichtungen, um die Infektionsgefahr mit Corona-Viren im Präsenzunterricht zu minimieren.

Die Stadt Bergisch Gladbach wird die Fördermittel in Anspruch nehmen und erarbeitet zurzeit eine Bestandsaufnahme, für welche Einrichtungen Lüftungsgeräte in welcher Stückzahl beantragt werden sollen. Bürgermeister Frank Stein: „Die Lüftungsmöglichkeiten in unseren städtischen Schulen und Ganztagsbetreuungen stehen schon längere Zeit in der Diskussion. Ich begrüße es, dass die Landesregierung jetzt durch ihr Förderprogramm Klarheit geschaffen hat. Daran werden wir uns halten und auf dieser Grundlage über die Geräte hinaus, die wir bereits im Einsatz haben, weitere beschaffen.“ Gefördert werden nach Auskunft der Landesregierung Geräte für Räume der „Kategorie 2“ in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Erfasst sind hiervon Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten, in denen raumlufttechnische Anlagen fehlen, Fenster nur kippbar sind oder die Lüftungsklappen nur minimalen Querschnitt aufweisen.

Bürgermeister Stein sieht die Stadt auch bisher in dieser Hinsicht schon gut aufgestellt: „An Stellen, wo keine Querlüftungsmöglichkeiten bestehen oder Fenster nicht vollständig geöffnet werden können, haben wir bereits Lüfter aufgebaut, so insbesondere in Turnhallen oder Souterrainräumen. Im Übrigen besteht die Anweisung, alle 20 Minuten die Fenster zu öffnen und so einen Luftaustausch zu gewährleisten.“

Was Kindertagesstätten anbetrifft, so betreibt die Stadt Bergisch Gladbach selbst keine Einrichtungen. Das städtische Jugendamt wird die Träger im Stadtgebiet über die Fördermöglichkeiten informieren, sodass sie in eigener Verantwortung entsprechende Anträge stellen können. Das Jugendamt steht für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Die Landes-Förderrichtlinie ist noch nicht bekanntgegeben; erst danach ist eine Antragstellung möglich. Stein: „Es sind bis dahin auch von unserer Seite noch viele Fragen zur Umsetzung zu klären, aber wir werden unsere Aufgaben zügig abarbeiten.“