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Musikschule: Unterricht findet fast vollständig wieder in Präsenz statt

Durch die Neufassung der Coronaschutzverordnung vom 17. Juni ergeben sich für den Betrieb der Musikschule keine wesentlichen Neuerungen. Da die Inzidenzstufe 1 sowohl in NRW als auch im Rheinisch-Bergischen Kreis erreicht wurde, gelten für den Unterricht in der Musikschule folgende Regeln:

In geschlossenen Räumen muss unter Berücksichtigung der Hygienebedingungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Für Singen oder Spielen von Blasinstrumenten ist ein erweiterter Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Das Ablegen der Maske am Sitzplatz auch in geschlossenen Räumen bei ausreichender Belüftung ist gestattet, sollte jedoch im Einzelfall zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern abgesprochen werden.

Freigegeben ist der Unterricht in Gruppen mit bis zu 30 Personen und Eltern-Kind-Angebote mit bis zu 45 Personen.

Negativtests sind nicht mehr erforderlich.