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Hundesteuer wird fällig: Am 1. Juli ist Stichtag

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Die städtische Steuerabteilung erinnert an die Fälligkeit der Hundesteuer: Für die rund 6.200 aktuell im Bergisch Gladbacher Stadtgebiet versteuerten Hunde ist der jährliche Zahlungstermin auf den 1. Juli festgesetzt. Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, bittet die Verwaltung um rechtzeitige Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens.

In dem Zusammenhang wird auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftmandats hingewiesen, bei dem die Steuer fristgerecht zum Fälligkeitstermin abgebucht wird.

Erfahrungsgemäß kommt es immer wieder vor, dass Hundebesitzerinnen bzw. Hundebesitzer „vergessen“, ihre Vierbeiner bei der Steuerabteilung anzumelden, so dass auch keine Hundesteuer erhoben werden kann. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Bergisch Gladbach und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger wird die Stadtverwaltung im kommenden Jahr eine Hundebestandsaufnahme durchführen.

Daher weist die Steuerabteilung darauf hin, dass nach der städtischen Hundesteuersatzung Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden sind. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß anmelden, können bis zu vier Jahre rückwirkend nachveranlagt und mit einem Bußgeld belegt werden.

Aktuell beträgt die jährliche Hundesteuer für einen Hund 100 Euro und für zwei Hunde 114 Euro je Hund. Bei der Haltung von drei oder mehr Hunden werden 128 Euro je Hund fällig. Die Hundesteuer für sog. gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung beträgt 672 Euro bei der Haltung eines Tieres. Bei der Haltung von zwei oder mehr gefährlichen Hunden beträgt die Hundesteuer 840 Euro je Hund.

Anmeldeformulare sowie weitere Informationen finden Hundehalterinnen und Hundehalter im Internet unter www.bergischgladbach.de (Finanzen/Steuerwesen/Hundesteuer) oder erhalten diese bei den Ansprechpersonen in der städtischen Steuerabteilung.

Informationen zur Steuer