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Corona-Virus: Entscheidend sind die Werktage – Lockerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis rechnerisch frühestens ab Freitag möglich

Aktuell gilt für den Rheinisch-Bergischen Kreis die bundeseinheitliche „Notbremse“. Diese greift automatisch bei einer Inzidenz über 100. Ab wann Lockerungen wieder möglich sind, hängt davon ab, wie viele Werktage die Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert 100 liegt. Die Inzidenz muss fünf Werktage hintereinander unterhalb dieses Schwellenwertes liegen, Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Zwei Tage später können dann, nachdem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) dies amtlich festgestellt hat, Lockerungen in Kraft treten.

Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis laut dem Robert Koch-Institut (RKI) seit drei Werktagen unter 100. Lockerungen sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis daher rechnerisch frühestens ab Freitag möglich, sofern die Inzidenz bis dahin weiter unter 100 bleibt. Sollte dies der Fall sein, wird eine Allgemeinverfügung des Landes voraussichtlich Mitte dieser Woche offiziell bekanntgeben, ab wann die Lockerungen für den Rheinisch-Bergischen Kreis gelten. Der Kreis wird darüber frühzeitig informieren.

Ab diesem Zeitpunkt würde dann wieder die ab dem 15. Mai geltende Corona-Schutzverordnung des Landes NRW greifen. Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass es keine Ausgangsbeschränkung mehr gibt, wenn die Wocheninzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 liegt. Außerdem ist dann unter anderem die Öffnung der Außengastronomie für Getestete, Geimpfte und Genesene wieder erlaubt. Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, können zudem für eine begrenzte Anzahl an Kunden mit negativem Testergebnis, Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Weitere Informationen dazu wird der Kreis kurzfristig bekannt geben. Die Regelungen des Landes NRW, die nach dem Aufheben der „Bundesnotbremse“ wieder für den Rheinisch-Bergischen Kreis in Kraft treten, können Sie zudem unter https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020 nachlesen.

Für die digitale Nachverfolgung per App werden vom Rheinisch-Bergischen Kreis derzeit die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Damit wird es dem Kreis möglich sein, in einem ersten Schritt Kontaktdaten, z.B. aus der Luca-App, auszuwerten. Der Kreis bittet um Verständnis, dass dies voraussichtlich noch einige Tage in Anspruch nehmen wird. Darüber hinaus schließt sich der Rheinisch-Bergische Kreis der Strategie des Landes NRW an und wird über das IRIS-Gateway weitere App-Anbieter für die Kontaktverfolgung anbieterunabhängig nutzen. Dies setzt voraus, dass das Land NRW die Lösung fertig stellt und zur Nutzung frei gibt.

Eine Information des Rheinisch-Bergischen Kreises