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Bienen, Schmetterlinge und Co. schützen: Einsatz von Bremsenfallen weitgehend verboten

Bienen, Schmetterlinge und Co. schützen: Einsatz von Bremsenfallen weitgehend verbotenBild vergrößernBremsenfallen sind vorwiegend auf Pferdeweiden im Einsatz. Aufgrund des hohen Beifangs anderer Insekten wurden sie nun weitgehend verboten.

Seit einiger Zeit sind Bremsenfallen vorwiegend auf Pferdeweiden im Einsatz. Sie sollen dazu beitragen, die Tiere vor den lästigen Bremsen zu schützen.

Eine Bremsenfalle besteht aus einem schwarzen Ball, einem Netz als Leitvorrichtung und einer Auffangvorrichtung. Der Ball ähnelt dem Hinterteil eines Pferdes. Bei Erwärmung, so die Theorie, soll er Bremsen anlocken und in ein Auffanggefäß leiten. Ein Entkommen hieraus ist für die gefangenen Insekten unmöglich. Studien aus Ostwestfalen-Lippe, die 2020 veröffentlicht wurden, geben Aufschluss über die gefangenen Insektenarten. Der Anteil der Bremsen lag bei nur vier Prozent. Neben Fliegenarten gingen zahlreiche Schmetterlinge und Wildbienen in die Fallen. Daher hat das Umweltministerium jetzt – abgesehen von wenigen Ausnahmen – deren Einsatz in NRW verboten.

„Wenn der Fang von Bremsen eher die Ausnahme als die Regel ist, dann ergeben diese Fallen einfach keinen Sinn“, sind sich der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Bernhard Fleischer, und Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig einig. „Wir wissen, dass sowohl die Artenvielfalt als auch die reine Anzahl im Insektenreich rückläufig sind, daher müssen wir alles unterlassen, was Bienen, Schmetterlingen und Co. schadet.“

Zum Schutz der heimischen Insektenfauna dürfen Bremsenfallen laut Umweltministerium NRW nicht in einem Naturschutzgebiet oder einem gesetzlich geschützten Biotop aufgestellt werden. Dazu zählen auch FFH-Gebiete, das sind Schutzgebiete, die dem Erhalt von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen. Auch außerhalb dieser Gebiete dürfen die Fallen grundsätzlich nicht aufgestellt werden. Der Einsatz ist dort lediglich während der Hauptflugzeit der Bremsen im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. September eines Jahres ausnahmsweise zulässig. Ziel dieser Regelung ist, den Beifang von anderen Insekten möglichst gering zu halten.

Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet alle pferdehaltenden Betriebe um Beachtung dieser Vorgaben zum Schutz der Insektenwelt. Für Fragen stehen das Veterinäramt und die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 02202 13-2815 zur Verfügung.

Eine Information des Rheinisch-Bergischen Kreises