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Auch Hauptausschuss abgesagt – zwingende Beschlussfassungen per Dringlichkeitsentscheidung

Bürgermeister Frank Stein hat die für Dienstag, den 27. April angekündigte Sitzung des Hauptausschusses im Bürgerhaus Bergischer Löwe abgesagt. Damit findet auch der letzte bislang noch terminierte Ausschuss des laufenden Sitzungsturnus nicht statt.

Im Rahmen der Delegationsmöglichkeit in Pandemiezeiten sollte der Hauptausschuss stellvertretend für den Stadtrat tagen und rechtlich bzw. sachlich dringend erforderliche Beschlüsse in dessen Namen fassen. Nicht zwingend erforderliche Beschlussfassungen waren bereits im Einvernehmen mit den Stadtratsfraktionen zurückgestellt worden, bis der Stadtrat wieder zusammentreten kann.

Grund für die kurzfristige Absage auch dieses Ausschusses war der fehlende Konsens zwischen den Fraktionen über die Durchführbarkeit der Sitzung mit vertretbarem Infektionsrisiko. Insbesondere wurde dies begründet mit der rechtlichen Unzulässigkeit eines Testzwangs und der Gefahr, dass Anwesende ungetestet an der Zusammenkunft teilnehmen könnten.

Bürgermeister Frank Stein als Sitzungsleiter hatte bereits im Vorfeld klargestellt, dass er den Hauptausschuss nur einberufen würde, wenn alle Fraktionen sich über die Durchführbarkeit einig seien – unter den Voraussetzungen der Zusammenkunft im großen Theatersaal des Bürgerhauses und des Testangebotes vor der Sitzung. Nachdem dieses nicht der Fall ist, wird er nun die Dezernenten bitten, für die Tagesordnungspunkte, deren zeitnahe Beschlussfassung aus zwingenden rechtlichen oder sachlichen Gründen unverzichtbar ist, entsprechende Dringlichkeitsvorlagen zu erstellen, die dann durch den Bürgermeister und ein Stadtratsmitglied unterzeichnet und in der nächsten regulären Sitzung durch den Rat oder Hauptausschuss bestätigt werden müssen.

Stein hält diese Vorgehensweise nur aufgrund der aktuellen Zuspitzung der Pandemie für vertretbar. Er kündigt an, dass die Stadtverwaltung den nächsten Sitzungsturnus im Mai/Juni 2021 wieder als Abfolge von Präsenzsitzungen vorbereiten wird. Die Entscheidung über die Einberufung der Sitzung liegt dann bei den jeweiligen Vorsitzenden; die Verwaltung wird diese ggf. bei der Einschätzung beraten, inwieweit einzelne Beschlussfassungen rechtlich oder sachlich zwingend notwendig sind.

Die Frist für die nach der Gemeindeordnung in Pandemiezeiten zulässige Stellvertretung des Stadtrates durch den Hauptausschuss läuft zunächst Ende April 2021 ab. Ob der Landesgesetzgeber auch für die kommenden Monate die Möglichkeit der Delegation eröffnet, ist derzeit noch nicht absehbar. Sollte dies der Fall sein, wäre für Bergisch Gladbach eine erneute Abstimmung erforderlich.