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Aktuelle Corona-Regelung für den Rheinisch-Bergischen Kreis

Am Freitagabend, den 23. April 2021, hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW die Umsetzung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes bekannt gegeben.

Die neue CoronaSchutzVO des Landes ist veröffentlicht worden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210423_coronaschvo_vom_23.04.2021_mit_markierungen.pdf

Sie gilt ab Samstag (24. April).
Außerdem wurde die Allgemeinverfügung veröffentlicht, auch sie gilt ab morgen für den Rheinisch-Bergischen Kreis:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210423_av_gemaess_ss_28b_ifsg.pdf

Sie bezieht sich auf das Bundesgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Was das konkret bedeutet, kann dort nachgelesen werden.
Der Rheinisch-Bergischer Kreis informiert wie folgt:

Für den RBK wurde festgestellt, dass der Schwellenwert 100 überschritten ist. Damit gelten ab dem 24. April 2021 die Regelungen bei Überschreitung der 100er Inzidenz (z.B. die Ausgangssperre ab 22 Uhr).
Die Feststellung des Schwellenwerts 150 und 165 wurde für den RBK nicht erklärt, so dass ab Samstag Click and Collect sowie Click, Test and Meet im RBK zulässig ist. Ebenso bedeutet dies, dass nach heutigem Stand ab Montag Wechselunterricht für die Schulen eintritt und die Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb bleiben.
Das Land hat mit der heutigen Allgemeinverfügung die Feststellung der Inzidenzen für heute und morgen verfügt. Weitere Aktualisierungen werden in den kommenden Tagen beobachtet.

Über die Landesseite sind die aktualisierte Zahlen abrufbar:
https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Eine Übersicht über alle aktuellen NRW-Regelungen ist online abrufbar:
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie#verordnungen