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Standesamtliche Trauungen müssen jetzt auch in Bergisch Gladbach ohne Gäste stattfinden

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Viele Kommunen im Umkreis praktizieren es schon, Bergisch Gladbach zieht nun nach: Bei der standesamtlichen Trauung im Rathaus Stadtmitte sind ab Montag, dem 26. April neben der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten nur noch das Brautpaar und ggf. ein Übersetzer/eine Übersetzerin zugelassen.

Eine Ausnahme gilt für eigene, im Haushalt mitlebende Kinder mindestens eines Partners sowie für einen Fotografen. Dabei darf die Zahl von vier Personen (neben dem Brautpaar und der Standesbeamtin / dem Standesbeamten) nicht überschritten werden.

Diese Regelung hat der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) in seiner Konferenz am vergangenen Dienstag beschlossen. Grund dafür sind die sich auch im Rheinisch-Bergischen Kreis leider wieder verfestigenden hohen Inzidenzzahlen bei den Corona-Infektionen. Für die notwendigen Beschränkungen bitten die Verantwortlichen bei der Stadt Bergisch Gladbach um Verständnis. Sobald Lockerungen wieder möglich sind, wird dies öffentlich bekanntgegeben.

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