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Alternative zur möglichen "Notbremse": Einigung über Allgemeinverfügung erzielt

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Landrat Stephan Santelmann und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden des RBK haben in einem sehr kollegialen und konstruktiven Gespräch Einvernehmen über den Umgang mit der sogenannten „Notbremse“ nach der Coronaschutzverordnung erzielt.

Es wird für den Fall des Überschreitens der 100er-Inzidenz auch im RBK eine Allgemeinverfügung geben, die die Nutzung der dann ansonsten nicht zulässigen Angebote in Handel, Gewerbe, Kultur und Sport bei Vorlage eines tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnisses eines Schnell- oder Selbsttests weiter ermöglicht.

Der Kreis wird den Städten und Gemeinden kurzfristig die nach der fachlichen Bewertung des Gesundheitsamtes hierfür erforderlichen örtlichen Testkapazitäten mitteilen. Die Bürgermeister/-innen werden sicherstellen, dass diese in den einzelnen Städten und Gemeinden vorhanden sind.

Die konkrete Ausgestaltung der Allgemeinverfügung wird kurzfristig abgestimmt.

Städte, Gemeinden und der Kreis sind sich einig, dass – mit Umsicht und Sorgfalt - alle verantwortbaren Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Handel und Gewerbe, aber auch Kultur und Sport nur im wirklich unverzichtbaren Maß eingeschränkt werden und ihnen „Luft zum Atmen“ bleibt.

- Eine Information des Rheinisch-Bergischen Kreises -