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Corona-Bürgertelefon des Ordnungsamts stark frequentiert – Erläuterungen zu Spezialthemen

Seit rund einem Jahr belasten die Maßnahmen in der Corona-Pandemie das öffentliche Leben. Als Kontrollinstanz ist die Ordnungsbehörde für die Überwachung der Maßnahmen, die in der Corona-Schutz-Verordnung NRW formuliert sind, zuständig. Dabei geht es neben der Maskenpflicht oder den Öffnungsmöglichkeiten auch immer wieder um Einzelfragen. Mit dem Corona-Telefon unter der Nummer 02202 – 14 2570 hat die Ordnungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, das oft frequentiert wird.

In einer losen Reihe von Pressemitteilungen informiert die Stadt Bergisch Gladbach über Fragen und Antworten zu interessanten Aspekten. So ist nach der Öffnung der Fahrschulen zum 8. März 2021 von Interesse, wie die Öffnung der Fahrschulen gemäß Paragraph 7 Absatz 3 CoronaSchVO faktisch umgesetzt werden kann.

Die Regelung sieht vor, dass der Fahrunterricht praktisch und theoretisch erteilt werden kann. Wobei die Hygienevorschriften, der Mindestabstand sowie die Maskenpflicht gemäß der Paragraphen 2 bis 4a der CoronaSchVO berücksichtigt werden müssen.

Da der Mindestabstand im Fahrzeug nicht eingehalten werden kann, gilt eine Ausnahme. Alle Insassen müssen eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Für den theoretischen Unterricht, der durch diesen Absatz ausnahmsweise zugelassen ist, gelten die Hygienevorschriften jedoch ohne Ausnahme. Das bedeutet 1,5m Abstand zwischen den Stühlen, Einbahn-Regelungen für Ein- und Ausgang, einfache Rückverfolgbarkeit sowie ausreichende Belüftung.

Um diese Vorschriften einhalten zu können, dürfen sich beispielsweise in einem 20 Quadratmeter großen Raum nur circa drei bis vier Personen aufhalten.

Diese Regelung basiert auf der Corona-Schutz-Verordnung in der aktuellen Fassung vom 23. März 2021. Nach dem Bund-Länder-Beschluss von Dienstag, den 23. März 2021, kann es in den nächsten Tagen wieder zu Einschränkungen kommen.