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Öffentliche Sportflächen in städtischer Verantwortung bleiben vorerst geschlossen

Die CoronaSchutzVO lässt eine Öffnung nur unter engen Zugangsbeschränkungen und Verantwortlichkeiten zu.
Mit Wirkung zum 22. Februar 2021 lässt § 9 Abs. 1 S.2 der CoronaSchutzVO NRW die „Nutzung von öffentlichen Sportanlagen unter freiem Himmel“ unter Auflagen wieder zu. Dies wurde am vergangenen Freitag, den 19. Februar 2021, per Veröffentlichung der neuen Rechtsverordnung durch die Landesregierung bekannt gegeben.

Die zuständige Sportverwaltung hat bereits übers Wochenende zu den Möglichkeiten beraten. Zum Wochenbeginn tagte der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Bergisch Gladbach zu dem Thema „Öffnung öffentlicher Sportflächen“. Konkret geht es um die Nutzung der Flächen des Stadions/Belkaw Arena, des Hockeyplatzes im Hermann-Löns-Viertels sowie den Sportflächen an der Integrierten Gesamtschule in Paffrath.

Grundsätzlich bleibt als ein dringlicher Ansatz zur Kontaktvermeidung die Regelung bestehen, dass „Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig bleibt“ (§ 9 Abs.1 Satz 1).

Möglich gemacht wurde nun ausschließlich wieder „Sport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes auf den Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht“.

Da eine in der Verordnung vom Betreiber der Anlage geforderte Zugangsbeschränkung und Verantwortlichkeit - wenn überhaupt - nur mit viel Personal und nötiger strikter Kontrolle umsetzbar wäre, hat der SAE von einer kurzfristigen Öffnung der städtischen Anlagen für diese Klein(st)gruppen abgesehen.

Die Sportplätze, die in Trägerschaft von Vereinen betrieben werden, können in alleiniger Zuständigkeit der Vereine unter Einhaltung deren Verantwortung und internen Zugangs- und Hygieneregelungen im Sinne der CoronaSchutzVO genutzt werden.

Die Sportverwaltung bedauert, dass es auch weiterhin starke Einschränkungen im Sportbetrieb geben muss, kann aber leider mit Blick auf die angestrebte Kontaktvermeidung und die geltenden Rahmenbedingungen keine weitere Öffnung anbieten.
Die Sportlerinnen und Sportler werden weiterhin um ihr - auch bereits in den vergangenen Monaten gezeigtes – Verständnis gebeten.