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Bürgermeister Frank Stein und Fraktionsspitzen zeigen sich besorgt angesichts der Lage bei Zanders Paper

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Bürgermeister Frank Stein zeigt sich gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden der Ratsfraktionen sehr besorgt darüber, dass die Vorgaben, an die die Stadt den Abschluss eines weiteren befristeten Pachtvertrags für die Zanders-Betriebsgrundstücke geknüpft hat, bis zum heutigen Tag nicht erfüllt worden sind. Im Kern verlangt die Stadt, dass ein Nachweis über die Solvenz des Vertragspartners erbracht wird und der Insolvenzverwalter erklärt, dass er das angekündigte neue Konzept zur Fortführung von Zanders mitträgt.

Weder der Insolvenzverwalter noch die Investorenseite haben auf diese mehrfach schriftlich erläuterte Position der Stadt reagiert.

Der Rat der Stadt muss sich nun im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am Dienstag, den 15. Dezember 2020, mit der Thematik befassen. Frank Stein: „Ich hoffe sehr, dass ich dann dem Rat einen Vorschlag unterbreiten kann, der für die Stadt zustimmungsfähig ist. Eine weitere vertragslose Hängepartie wäre brandgefährlich. Das bereitet mir große Sorgen für den Papier-Standort Bergisch Gladbach.“

Der Bürgermeister appelliert an Geschäftsführer und Gesellschafter der Zanders Paper GmbH und gleichermaßen an den Insolvenzverwalter, endlich das neue Konzept vorzulegen, mit dem den seit Wochen bekannten Vorgaben der Stadt Rechnung getragen werden soll.

Zum Hintergrund:

Seit nunmehr über einem Jahr wird intensiv an einem langfristigen Pachtvertrag zwischen der Stadt und der neu gegründeten Zanders Paper GmbH über die städtischen Grundstücke, auf denen sich die Papierfabrik befindet, gearbeitet.

Bis zu einer langfristigen, nachhaltigen Lösung für den Papier-Standort Bergisch Gladbach hatte die Stadt seit Jahresbeginn 2020 die vorübergehende Rechtskonstruktion akzeptiert, dem Insolvenzverwalter die Betriebsgrundstücke zu verpachten. Der Insolvenzverwalter verpachtete diese Grundstücke weiter an die Zanders Papers, die Stadt konnte somit die monatliche Pacht ohne insolvenzrechtliche Rückzahlungsrisiken einnehmen.

Mitte September 2020 stimmte die Zanders Papers GmbH einer vom Stadtrat am 1. September 2020 beschlossenen Absichtserklärung (Letter of Intent - LOI) zu. Dieser sah die Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Zanders Papers GmbH bis zum 7. Oktober 2020 als Grundlage für einen langfristigen Pachtvertrag und damit die nachhaltige Sicherung des Standorts vor.

Bis zum heutigen Tage liegt ein entsprechendes Gutachten nicht vor. Vielmehr erklärte der Investor rund drei Wochen nach Unterschritt unter den LOI am 6. Oktober 2020, ein sogenanntes IDW S6-Gutachten nicht vor dem 30. Juni 2021 vorlegen zu können. Der Investor erwarte einen „in-between-contract“, also einen befristeten Pachtvertrag ohne Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mit Laufzeit bis um 30. Juni 2021.

Die Stadt hat im Interesse einer nachhaltigen Sicherung des Standortes sowohl dem Investor als auch dem Insolvenzverwalter die Bereitschaft signalisiert, die bisherige Rechtskonstruktion grundsätzlich bis zum 30. Juni 2021 fortzusetzen.

Hierzu sind Insolvenzverwaltung und Gläubigerausschuss allerdings definitiv nicht bereit. Der Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Insolvenzverwalter ist daher zum 31.Oktober 2020 ausgelaufen. Seitdem ist der Insolvenzverwalter nachvertraglicher – entgeltlicher - Nutzer der Grundstücke, ohne dass es einen Pachtvertrag gibt.

Vor diesem Hintergrund muss die Stadt darauf bestehen, dass ein anderer unstreitig solventer Pächter an die Stelle des Insolvenzverwalters tritt und die Grundstücke an Zanders Papers weiterverpachtet. Akzeptieren würde die Stadt auch, dass ein solcher Dritter bei einer unmittelbaren Verpachtung an Zanders Papers für die Verbindlichkeiten von Zanders Papers garantiert. Ein unmittelbarer Pachtvertrag mit Zanders Paper ohne eine solche Garantie ist der Stadt nicht möglich.

Die Stadt hat dem Geschäftsführer und dem Mehrheitsgesellschafter von Zanders Papers ihre Position mehrfach mitgeteilt. Erstmals vor Ablauf des befristeten Pachtvertrags mit Schreiben vom 20. Oktober 2020, um den drohenden vertragslosen Zustand im Interesse aller Beteiligten abzuwenden. Im Einvernehmen mit allen Fraktionsvorsitzenden des neuen Stadtrats hat die Stadt mit Schreiben vom 9. November 2020 mitgeteilt, die Frist für eine einvernehmliche, rechtlich belastbare Lösung bis zum 30. November 2020 zu verlängern. Auch diese Frist ist ohne substantielle Ergebnisse verstrichen.