Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende

Freie Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und Kultur- und Brauchtumsvereine können in einer zweiten Förderrunde noch bis zum 15. Dezember 2020 einen Antrag auf Förderung aus dem Kultur-Stärkungsfonds „GL hilft der Kultur“ stellen. Wer im nächsten Jahr ein Kulturprojekt in Bergisch Gladbach plant und dafür Mittel aus der städtischen Projektförderung erhalten möchte, kann diese bis zum 28. Februar 2021 formlos beantragen.

Bereits Anfang September 2020 hat die Stadt Bergisch Gladbach freie Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und Kultur-/Brauchtumsvereine dazu aufgerufen, sich um Unterstützung zu bewerben, um finanzielle Einbußen aufgrund der Corona-Beschränkungen abzumildern. Grundlage war ein Beschluss aus der Ratssitzung vom 1. September über den Kultur-Stärkungsfonds „GL hilft der Kultur“, der für das Jahr 2020 einmalig mit einem Betrag von 100.000 Euro ausgestattet wurde.

Da nach der ersten Bewerberrunde nicht alle Mittel verausgabt wurden, wird nun eine zweite Bewerbungsrunde angeboten, um auch denen helfen zu können, die ganz aktuell durch die neuen, harten Einschränkungen von der Schließung der Einrichtungen bzw. der Absage von Veranstaltungen betroffen sind.

Das Programm richtet sich speziell an freie Kultureinrichtungen, Vereine (auch Brauchtumsvereine), Künstler*innen, Kreativ- und Kulturschaffende sowie Solo-Selbstständige im Kulturbereich, bei denen Förderprogramme von Land und Bund nicht oder nur unzureichend greifen und die sich in einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Notlage befinden. Anträge können bis zum 15. Dezember 2020 schriftlich oder digital gestellt werden an die folgende Adresse:

Stadt Bergisch Gladbach
Fachbereich 4 - Kulturbüro
Scheidtbachstr. 23
51469 Bergisch Gladbach
E-Mail: kulturbuero@stadt-gl.de.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bergisch Gladbach unter www.bergischgladbach.de/gl-hilft-der-kultur.aspx.

Förderung von Kulturprojekten 2021
Wer im ersten Halbjahr 2021 ein Kulturprojekt in Bergisch Gladbach plant und dafür Mittel aus der städtischen Projektförderung erhalten möchte, kann diese bis zum 28. Februar 2021 formlos beantragen. Bei Kulturprojekten, die im Januar und Februar 2021 stattfinden, ist die Antragsfrist einen Monat vor Veranstaltungsbeginn.

Die Förderbedingungen können schriftlich oder telefonisch angefordert werden bei Petra Weymans vom Kulturbüro der Stadt Bergisch Gladbach, Telefon 02202 / 142554, E-Mail: kulturbuero@e77d6ad5dbcd4380a0de1be880b6d652stadt-gl.de.

Die Richtlinien zur Kulturförderung in der Stadt Bergisch Gladbach können Sie auch hier herunterladen (PDF). Die Förderung von Kulturprojekten für das Jahr 2021 gilt unter dem Vorbehalt, dass Fördergelder im mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Haushalt bereitstehen.