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Übernehmen

Schlichten statt Richten: Bergisch Gladbach sucht eine stellvertretende Schiedsperson

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes erspart vielen streitenden Parteien das Gericht. In Bergisch Gladbach nehmen diese Aufgabe Petra Holtzmann und Andrea Reiter als ihre Stellvertreterin wahr. Die dritte Stelle – ebenfalls eine Stellvertretung - ist seit kurzem vakant, soll aber schnellstmöglich wieder neu besetzt werden. Dazu werden geeignete Bewerberinnen oder Bewerber gesucht, die bereit sind, diese Aufgabe wahrzunehmen.

Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach gewählt und vom Amtsgericht Bergisch Gladbach bestellt. Das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsfrau oder des stellvertretenden Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, in Bergisch Gladbach wohnen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben.

Die Aufgaben der Schiedspersonen

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten sowie Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Durch den Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches können die Streitigkeiten unbürokratisch und kostensparend beendet werden.

Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen, z. B. bei Nachbarrechtsstreitigkeiten, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Hausfriedensbruch, leichter und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung tätig.

Wer ist geeignet?

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit besonders geeignet sein, Streitigkeiten zu schlichten. Dazu gehört eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick in der Verhandlungsführung.

Nicht geeignet sind Bewerber, denen das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter fehlt, zum Beispiel aufgrund von Verurteilungen wegen Straftaten, oder die unter Betreuung stehen.

Für die Schlichtungsverhandlungen stehen im Rathaus Stadtmitte Räumlichkeiten zur Verfügung, und es wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro gezahlt. Die Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit ausgebildet und nehmen an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Wie kann sich beworben werden?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 20.12.2020 schriftlich bewerben. Erforderliche Angaben sind Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, telefonischer Erreichbarkeit und kurzer Lebenslauf. Die Bewerbungen sollen adressiert werden an:

Stadt Bergisch Gladbach

Fachbereich 3 / 300
Bewerbung Schiedsperson

Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach

Auch die Bewerbung per E-Mail ist möglich an: b8ded5b2f6518441f8c5f5fbb9f3de215.cord@ea10068848f14123a999b1f8483ba632stadt-gl.de

Für Rückfragen steht Brigitte Cord von der städtischen Abteilung für Rechts- und Versicherungsangelegenheiten montags bis mittwochs unter der Telefonnummer: 02202 - 14 2378 gerne zur Verfügung.

Schiedsamtswesen der Stadtverwaltung