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Warum der Rheinisch-Bergische Kreis ab sofort in seiner Pressemitteilung auf die Nennung der betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen verzichtet

In seiner Pressemitteilung Nr. 483 hat der Rheinisch-Bergische Kreis heute mitgeteilt, dass er ab sofort in seinen Corona-Pressemitteilungen auf die Nennung der betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen verzichten werde.
Dabei geht es keinesfalls um mangelnde Transparenz oder darum irgendwelche Eindrücke zu erwecken. Ganz im Gegenteil: „Wir wollen dem Eindruck entgegentreten, der durch eine übermäßige Meldung und Nennung von einzelnen Fällen in Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft entsteht, denn dies ist inzwischen nach unserer Wahrnehmung der Fall“, erläutert Birgit Bär, Sprecherin des Krisenstabes des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Die täglichen Listen, intern "Sonderlagen" genannt, mit Einrichtungen in denen einzelne Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind und Quarantäneanordnungen dadurch erforderlich werden, werden immer länger. „Auf diesen Listen sind nicht nur Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft aufgeführt, sondern auch die in privater Trägerschaft. Presserechtlich dürfen wir jedoch nur über Einrichtungen öffentlicher Träger berichten. Bei den Privaten ist dies nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis zulässig“, so Bär.


So werde durch die tägliche Meldung von einzelnen positiven Testungen in Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen der Eindruck erweckt, dort sei der Eintrag von Corona innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen ganz besonders hoch. Es geschehe eine Fokussierung auf öffentliche Einrichtungen. „Das halten wir nicht für richtig! Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Corona-Virus längst in der gesamten Gesellschaft angekommen ist“ beschreibt Bär. Durch die Fokussierung auf die vorgenannten Einrichtungen könnten viele Menschen denken, dass wenn sie kein Kind in einer Kita beziehungsweise einer Schule oder keinen Angehörigen in einem m Seniorenheim haben, seien sie weit genug vom Geschehen weg. Das wäre aber nicht zutreffend; es ergäbe ein Zerrbild. „Tatsächlich beobachten wir, dass in den weitaus meisten Fällen eine Infektion im familiären und gesellschaftlichen Umfeld stattfindet und von dort aus auch den Eingang in gesellschaftliche Bereiche und auch in Einrichtungen nimmt.“


Damit sind nicht nur Kitas, Schulen und Seniorenheime gemeint, auch andere Einrichtungen und auch am Arbeitsplatz. Überall sind Hygienekonzepte vorhanden, dennoch komme es vor, dass einzelne Fälle bekannt werden und das Gesundheitsamt dort Quarantänemaßnahmen anordnen müsse. „Keinesfalls wollen wir jetzt irgendeine Panik erzeugen. Doch wir sollten alle gemeinsam realisieren, dass es uns alle betrifft, uns zu schützen und vorsichtig zu sein.“


Aus diesem Grund hat der Rheinisch-Bergische Kreis unter anderem auch die Blaulichtkampagne‘ zur Sensibilisierung der Bevölkerung mit initiiert. Die Plakate werden derzeit überall im Rheinisch-Bergischen Kreis sichtbar.


Bär: „Halten Sie die Kontaktreduzierung und die AHA-Regeln ein, das ist die zurzeit beste Möglichkeit des eigenen Schutzes. Wir betonen ausdrücklich, sollte es in Gemeinschaftseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft nicht nur Einzelfälle sondern ein gehäuftes Auftreten von Corona-Fällen geben, werden wir darüber selbstverständlich weiter informieren, das wäre über das derzeit "normale" Maß hinausgehend.“


Bislang sind im Rheinisch-Bergischen Kreis keine sogenannten "Hotspots" aufgetreten. Selbstverständlich werden die Betroffenen, also Kinder und Eltern, Angehörige von Senioreneinrichtungen über Corona-Fälle und Quarantänen in der eigenen besuchten Einrichtung – wie bisher – sofort informiert.


Trotz der stark angestiegenen Fallzahlen, wird im Rheinisch-Bergischen Kreis nach wie vor die Kontaktpersonenermittlung im Einzelfall durchgeführt, auch wenn sich erste Gesundheitsämter von dieser Praxis bereits seit längerem verabschiedet haben. „Uns ist das Unterbrechen der Infektionsketten das Wichtigste. Uns ist es ebenso wichtig, unsere Bevölkerung sachlich und seriös zu informieren. Wir wollen aber dabei nicht den Fokus auf eine Bevölkerungsgruppe richten, obwohl es die gesamte Gesellschaft betrifft. Deshalb haben wir zunächst die Absicht, über Kitas, Schulen und Seniorenheime nur noch dann zu berichten, wenn es besondere Vorkommnisse gibt. Wir bitten um Verständnis“.

Eine Information des Rheinisch-Bergischen Kreises