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Bürgerbüro-Service jetzt auch wieder in den Stadtteilen; Kartenzahlung noch nicht möglich

Bürgerbüro-Service jetzt auch wieder in den Stadtteilen; Kartenzahlung noch nicht möglichBild vergrößernBürgerbüro in Bensberg in den Räumlichkeiten des Stadtteilbüros

Die Stadt Bergisch Gladbach hat den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger umgesetzt und – wie vom Rat beschlossen - in den Stadtteilen Refrath und Bensberg wieder Außenstellen des Bürgerbüros eingerichtet. Ab Montag, dem 19, Oktober öffnet das Bürgerbüro in Bensberg, am darauf folgenden Dienstag, dem 20. Oktober, kann auch das Refrather Bürgerbüro aufgesucht werden.

Dezernent Frank Stein freut sich, endlich grünes Licht für diese Erweiterung der städtischen Dienstleistungen geben zu können: „Nach der notwendig gewordenen Schließung der mobilen Bürgerbüros bestand ein beträchtliches Defizit. Nachdem geeignete Räumlichkeiten für stationäre Außenstellen gefunden waren, wurden umfangreiche Bauarbeiten notwendig, um die Barrierefreiheit für die Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten und den Anforderungen des Arbeitsschutzes zu genügen. Weiterhin musste die technische Einrichtung so hergerichtet werden, dass sie einem anspruchsvollen Dauerbetrieb standhält. Das ist nun geschafft, und wir hoffen, dass sich die Arbeitsabläufe vor Ort schnell einspielen. Selbstverständlich werden die Corona-bedingten Vorgaben strikt beachtet.“

Hier die Übersicht über Adressen und Öffnungszeiten:

Bürgerbüro Bensberg
Schloßstraße 59a
Montag: 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.30 Uhr

Bürgerbüro Refrath
Siebenmorgen 45 (durch die Passage) bzw. Eingang Passage neben Dolmanstr. 22
Dienstag + Mittwoch: 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.30 Uhr

Dort können alle Angelegenheiten erledigt werden, wie sie auch im zentralen Bürgerbüro in der Stadtmitte angeboten werden. Lediglich die Ausweis- und Passabholung erfolgt weiterhin im Bürgerbüro Stadtmitte.
Aktuell ist noch keine Kartenzahlung in den Bürgerbüros in Bensberg und Refrath möglich.
In den Außenstellen ist keine vorherige Terminvereinbarung möglich. Die folgenden Corona-Schutzmaßnahmen sind zu beachten: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich. In der Wartezone dürfen sich höchstens 3-4 Personen aufhalten. Daher kann es vorkommen, dass Kundinnen und Kunden zunächst draußen warten müssen. Der Mindestabstand von 1,50 m muss auch draußen eingehalten werden.