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Hausnummern gehören ans Haus – Stadtverwaltung weist auf Pflicht zur Anbringung hin

Nicht alle Hauseigentümer nehmen es mit der Nummerierung ihrer Immobilie genau. Hausnummern fehlen oft an der Fassade oder am Eingangstor, oder die Schilder sind so klein, dass man sie von der Straße aus nicht erkennen kann. Die Stadt Bergisch Gladbach fordert deshalb alle Hauseigentümer auf, sich an die Vorgaben zum Anbringen der von der Verwaltung erteilten Hausnummern zu halten.

Diese Vorgaben sind von äußerster Wichtigkeit für Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr, um schnellstmögliches Auffinden zu ermöglichen. Die Hausnummer muss an allen Gebäuden, die zu längerem Aufenthalt dienen, d.h. Wohngebäuden, Geschäftsgebäuden und Bürogebäuden, von der Straße aus gut sichtbar, farblich deutlich abgesetzt und groß genug angebracht sein.

In der einschlägigen Bestimmung des Baugesetzbuches heißt es: „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen“. Daher sind ausschließlich Ziffern und keine Buchstaben zu verwenden, außer bei alphabetischen Zusätzen, wie z.B. „23 a“.

Wer sich an die gesetzliche Auszeichnungspflicht hält, hat im Notfall die besseren Chancen auf schnelle und wirksame Hilfe!