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Die neue Baumschutzsatzung tritt in Kraft

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Am 1. Oktober 2020 tritt in Bergisch Gladbach die neue Baumschutzsatzung in Kraft. Der Rat der Stadt hat die Wiedereinführung Anfang September beschlossen.

Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Klima, Infrastruktur und Verkehr (AUKIV) der Stadt Bergisch Gladbach im September 2019 ein Klimaschutzkonzept verabschiedet hatte, wurde mit dem Beschluss der Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung ein weiterer wichtiger Baustein für den Erhalt klimarelevanter Funktionen in Bergisch Gladbach umgesetzt. Mit der Baumschutzsatzung wird der Baumbestand innerhalb der bebauten Wohngebiete geschützt, der wesentlich das städtische Klima beeinflusst und unentbehrlich für eine gute Lebensqualität ist.

Warum braucht Bergisch Gladbach eine Baumschutzsatzung?

Bäume prägen nicht nur durch ihre Erscheinung das Stadtbild, sondern haben auch einen positiven Einfluss auf die Luftqualität. Sie sorgen für Schatten, verringern das Aufheizen von versiegelten Flächen und kühlen durch Verdunstung die Luft. Daher steigt nicht nur die Luftfeuchtigkeit, sondern auch das Wohlbefinden des Menschen. Immer häufiger auftretende Hitzeperioden werden durch die positiven Effekte der Bäume abgemildert. Neuste Untersuchen zeigen, dass ein ausgewachsener Baum eine Kälteleistung wie zehn Klimaanlagen haben. So unterstützt die Baumschutzsatzung den Erhalt des innerstädtischen Baumbestands für ein weiterhin gesundes Stadtklima und damit auch für ein gesundes Wohnumfeld für die Gladbacher Bevölkerung.

Baumschutz in der Gartensiedlung gilt parallel

In der Gartensiedlung Gronauer Wald besteht schon seit 2014 eine Baumschutzsatzung. Es werden dort nicht nur Bäume, sondern auch Hecken geschützt. Der Schutz zielt hier nicht nur auf klimatische Aspekte ab, sondern soll auch das Siedlungsbild erhalten. Daher unterscheiden sich die Zielsetzungen der Baumschutzsatzungen in gewissen Punkten, und es ist sinnvoll, sie nebeneinander bestehen zu lassen.

Was muss ich machen, wenn ich meinen Baum fällen oder stark einkürzen möchte?

Auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach wird erläutert, welche Bäume geschützt sind und welche Handlungen an und im Umfeld von Bäumen verboten bzw. genehmigungspflichtig sind. Soll eine solche genehmigungspflichtige Handlung an einem geschützten Baum durchgeführt werden, ist dazu ein Antrag bei der Stadt zu stellen. Die Antragsformulare sind ebenfalls auf der Homepage hinterlegt.

Eine Ausnahme von der Satzung wird beispielweise zugelassen, wenn ein Baum krank ist und die Erhaltung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist oder wenn von dem geschützten Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgeht.

Baumschutz beim Hausbau

Wenn ein Haus gebaut werden soll und ein Baum im zukünftigen Baufeld steht, ist ein Antrag bei der Stadt zu stellen, um eine Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung zu erhalten. In der Regel gilt hier „Baurecht vor Baumrecht“, und der Baum darf gefällt werden. Für den gefällten Baum ist aber grundsätzlich Ersatz zu leisten. Geschützte Bäume im Umfeld der Baumaßnahme sind vor Schäden zu schützen.

Bürgerinnen und Bürger können sich gerne auch schon im Vorfeld der Antragstellung an die Abteilung StadtGrün wenden und beraten lassen.

Wo kann ich die Baumschutzsatzung einsehen?

Der Text der Baumschutzsatzung ist auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach in der Rubrik Ortsrecht veröffentlicht; weitere Erläuterungen finden sich unter www.bergischgladbach.de/baumschutz. Die Geltungsbereiche können im Geoportal der städtischen Internetseiten - https://arcg.is/1nPvq0 - eingesehen werden.
Falls kein Zugriff auf das Internet besteht, können Sie sich gerne an die Abteilung StadtGrün wenden.

Fragen rund um das Thema Baumschutzsatzung:
Stadt Bergisch Gladbach, Abteilung StadtGrün
Tel.: 02202 14 2753
E-Mail: baumschutz@069b7110890a4e4088d939afcb0b9e35stadt-gl.de

Baumschutz auf der städtischen Homepage