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Face-Shields ersetzen nicht den Mund-Nase-Schutz – Schilder sind sinnvolle Ergänzung dort, wo keine Maskenpflicht herrscht

Die sogenannten Face-Shields sind seit der Corona-Pandemie im öffentlichen Raum und in den Geschäften immer wieder zu sehen. Die Ordnungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach weist jetzt darauf hin, dass diese durchsichtigen Schutzschilde kein Ersatz für den teilweise vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz sind.

Wenn also laut Corona-Schutzverordnung eine Textil-Bedeckung von Mund und Nase gefordert ist, können Face-Shields nur als Ergänzung zusätzlich und nicht als Alternative getragen werden. Auf die Maske oder den Schal kann nicht verzichtet werden.

„Wir bitten um das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger, die von uns ermahnt werden müssen, wenn sie lediglich mit einem Face-Shield einkaufen gehen. Das Weglassen des Mund-Nase-Schutzes ist nicht korrekt. Neben Ordnungswidrigkeitenverfahren führt dies auch dazu, dass der Zutritt zu den betreffenden Einrichtungen, in denen das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, wie z. B. Ladenlokale, zu verwehren ist“, erklärt Ute Unrau als Leiterin der Ordnungsbehörde.

Der Stadtordnungsdienst führt in diesen Tagen viele Gespräche und erläutert die Rechtslage wie folgt:
Die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung finden sich in § 2 der Corona-Schutzverordnung NRW (CoronaSchutzVO).
Hiernach ist explizit in bestimmten Bereichen das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.
Zwar wird auch eine Abtrennung durch Glas oder Plexiglas geregelt, diese bezieht sich aber ausdrücklich und ausschließlich auf die Arbeitsplätze von Inhabern, Leitern und Beschäftigten, beispielsweise an einer Verkaufstheke oder an der Kasse.
Die Alternative eines Gesichtsschildes zur vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung ist in der Verordnung nicht zugelassen. Darauf hat das Gesundheitsministerium NRW in einer internen Mail die kommunalen Ordnungsbehörden als Kontrollinstanz ausdrücklich hingewiesen.

Der Grund lautet: Ein Face-Shield dichtet nicht ab, und es kann zu viel Atem bzw. Tröpfchen nach unten und rechts und links ausweichen. Die Mund-Nasen-Bedeckungen dienen dem Drittschutz, also dem Schutz anderer Personen vor einer Tröpfcheninfektion. Gesichtsschilder bieten keinen gleichwertigen Schutz, weil sie nicht eng anliegen und so die Verbreitung möglicherweise infektiöser Aerosole aus der Atemluft nicht gleichwertig verhindern.

Am Mittwoch, den 27. Mai 2020, sind an viele Schülerinnen und Schüler in Bergisch Gladbach Face-Shields der Firma igus verschenkt worden. Bürgermeister Lutz Urbach findet diese Schenkung sehr sinnvoll, da im Klassenraum keine Maskenpflicht besteht und somit das Face-Shield einen gut tragbaren Schutz darstellt. „Aber sie ersetzen nicht den per Verordnung vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz, beispielsweise im Bus oder im Geschäft.“ Bis Anfang Juni erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrerkollegium im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt 35.000 Schutzschilder.

Weitere Informationen zur Schenkung von Face-Shields durch die Firma IGUS