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Zur Entlastung von Einzelhandel und Gastronomie: Stadt verzichtet bis Jahresende auf Sondernutzungsgebühren

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Die Stadt Bergisch Gladbach will den von der Corona-Krise besonders betroffenen Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben das Wiederanlaufen der Geschäfte erleichtern: Die Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen sollen bis zum Jahresende ausgesetzt werden. Einen entsprechenden Antrag hat auch die CDU-Fraktion gestellt.

Die Außengastronomie und die im öffentlichen Raum platzieren Warenangebote machen einen erheblichen Anteil des Umsatzes bei den Restaurants und Geschäften aus“, so Bürgermeister Lutz Urbach. „Deshalb wurde aus der Politik der Wunsch geäußert, durch Verzicht auf diese Gebühren Hilfestellungen zum Überleben vieler vor allem kleiner und finanzschwacher Betriebe zu geben. Hier besteht durch alle Fraktionen ein breiter Konsens.“

Ordnungsamtsleiterin Ute Unrau weist aber auch darauf hin, dass die Freistellung von Gebühren nicht missverstanden werden darf: „Dies bedeutet nicht, dass nun öffentliche Flächen bis zum Jahresende ohne Beschränkung von jedermann in Anspruch genommen werden können. Selbstverständlich muss eine Sondernutzung nach wie vor durch die Ordnungsbehörde oder die städtische Abteilung Verkehrsflächen genehmigt werden.“

Die voraussichtliche Einbuße für die Stadtkasse beträgt etwa 80.000 Euro für die Zeit bis Ende 2020. Urbach sieht in dem Verzicht trotzdem einen wirksamen Impuls: „Wir haben als Kommune nicht viele Möglichkeiten zu helfen, aber es kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute, wenn unsere Zentren weiterhin durch ein vielseitiges Angebot kleiner Läden lebendig bleiben. Und wenn diese Maßnahme unseren Gewerbetreibenden hilft, schneller wieder auf die Beine zu kommen, schlägt sich das schließlich auch in der Gewerbesteuer nieder.“