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Haupt- und Finanzausschuss übernimmt Aufgaben des Rates für die Zeit der pandemischen Lage – Sitzungsturnus wiederaufgenommen

Seit dem Beginn der Corona-Krise hat die Stadt Bergisch Gladbach auf Empfehlung des städtischen Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) und in Abstimmung mit den Fraktions- und Gremienvorsitzenden auf die Durchführung von Sitzungen des Rates und seiner Gremien weitestgehend verzichtet. Entscheidungen wurden in den kommenden Sitzungsturnus verschoben.

Nur in Fällen, in denen Entscheidungen unaufschiebbar notwendig waren, wurden diese in Abstimmung mit Fraktionsvorsitzenden im Rahmen von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 GO NRW getroffen, die den zuständigen Gremien des Rates bzw. dem Rat zur Genehmigung vorgelegt werden.

Das vorstehend beschriebene Verfahren war befristet bis zum 05.05.2020. In einer Besprechung der Vorsitzenden der Fraktionen am 05.05.2020 wurde das folgende Verfahren vereinbart:

„Die Verwaltung soll die benötigte Zustimmung von mindestens 2/3 der Mitglieder des Rates einholen, dass ab sofort für die Dauer der pandemischen Lage von landesweiter Tragweite die Entscheidungen in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, durch den HFA getroffen werden (§ 60 Absatz 1 Sätze 2 und 3 GO NRW). Die Ausschüsse sollen im Turnus Juni 2020 nach Ermessen der Ausschussvorsitzenden wieder planmäßig tagen. Für Ende Mai/Anfang Juni (Planung: 03.06.2020) soll eine außerplanmäßige Sitzung des HFA einberufen werden. Die Sitzung des Rates am 25.06.2020 soll wegen der pandemischen Lage von landesweiter Tragweite – sofern diese über den 14.06.2020 hinaus verlängert wird – möglichst nicht einberufen und stattdessen die Entscheidungen in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, durch den HFA getroffen werden.“

Das vereinbarte Verfahren beruht auf den folgenden Grundlagen:

Gemäß § 60 Absatz 1 Sätze 1 bis 3 GO NRW gilt neu:

„Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Dasselbe gilt, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss zugestimmt haben. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform. (…)“

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach setzt sich aus 63 Mitgliedern des Rates zusammen. Für eine Inanspruchnahme der vorstehenden neuen Möglichkeit müssten demnach mindestens (63/3*2=) 42 Mitglieder des Rates ihre Zustimmung zu der Delegierung erteilen.

Insgesamt 47 Mitglieder des Rates der Stadt Bergisch Gladbach (inklusive des Bürgermeisters) gaben (Stand: 20.05.2020) eine schriftliche Erklärung mit dem folgenden Inhalt ab:

„Für die Dauer der nach § 11 IfSBG NRW festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite stimme ich einer Delegierung aller Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach unterliegen, an den Haupt- und Finanzausschuss zu. Die Delegierung erstreckt sich auch auf Mitteilungsvorlagen an den Rat sowie auf die Kompetenz des Rates gemäß § 1 Absatz 4 Zuständigkeitsordnung der Stadt Bergisch Gladbach, sich bei den auf die Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragenen Aufgaben für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für den Einzelfall die Entscheidung vorzubehalten.“

Das gesetzliche Quorum „zwei Drittel der Mitglieder des Rates“ ist damit erfüllt. Die Anzahl der Zustimmungen verteilt sich (Stand 20.05.2020) wie folgt auf die Fraktionen im Rat:

Zustimmungen im Rat

Bürgermeister Lutz Urbach wird vor diesem Hintergrund den HFA zu einer Sitzung am 03.06.2020 – entsprechend der Vereinbarung aus der Besprechung der Vorsitzenden der Fraktionen – einberufen.

Da der HFA in dieser Sitzung Entscheidungen in Angelegenheiten trifft, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, wird in dieser Sitzung auch eine Einwohnerfragestunde durchgeführt.

Gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW sind Dringlichkeitsentscheidungen, die durch den Bürgermeister mit einem Ratsmitglied getroffen wurden, dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Da auch diese Zuständigkeit an den HFA delegiert wurde, sind die Vorlagen zur Genehmigung der getroffenen Dringlichkeitsentscheidung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung, also der Sitzung am 03.06.2020 aufzunehmen. Der HFA könnte die Genehmigungen unter Verzicht auf eine Vorberatung im zuständigen Fachausschuss/in den zuständigen Fachausschüssen beschließen oder die Vorlagen zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse vor einer abschließenden Entscheidung überweisen.

Neben der Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen und weiteren Tagesordnungspunkten werden unter anderem auch die folgenden Anträge der Fraktionen Bestandteil der Tagesordnung (Aufzählung in Reihenfolge des Eingangs bei der Verwaltung) sein:

- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion vom 15.04.2020 (eingegangen am 15.04.2020): „Moratorium Stadthaus-Neubau“

- Antrag der FDP-Fraktion vom 21.04.2020 (eingegangen am 21.04.2020): „Bereitstellung von Tablets (mobilen Endgeräten) für Kinder der weiterführenden Schulen“

- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP-Fraktion vom 21.04.2020 (eingegangen am 28.04.2020) „Runde Tische Innenstädte Corona“

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 27.04.2020 (eingegangen am 27.04.2020): „Erreichung von Abstandsregeln auf Gehwegen in der Bensberger Schloßstraße“

- Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit BÜRGERPARTEI GL vom 28.04.2020 (eingegangen am 29.04.2020): „Weiterführung aller Rats- und Ausschusssitzungen sowie Verwaltungsratssitzungen“

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.05.2020 (eingegangen am 08.05.2020): „Lokalen Einzelhandel und lokale Wirtschaft fördern - kostenlose Parkzeit verlängern“

- Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2020 (eingegangen am 08.05.2020): „Lokalen Einzelhandel und lokale Wirtschaft fördern - auf Sondernutzungsgebühren verzichten“

- Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit BÜRGERPARTEI GL vom 10.05.2020 (eingegangen am 10.05.2020): „Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung des HFA; Sanierung von sanitären Anlagen der städtischen Schulen“

- Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit BÜRGERPARTEI GL (eingegangen am 12.05.2020): „Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung des Rates; Sanierung von sanitären Anlagen der städtischen Schulen“

Zu den beiden letztgenannten Anträgen weist die Verwaltung auf folgendes hin: Zunächst hatte die Fraktion DIE LINKE. mit BÜRGERPARTEI GL mit Schreiben vom 10.05.2020 die unverzügliche Einberufung des HFA verlangt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingang 10.05.2020) war der Fraktion DIE LINKE. mit BÜRGERPARTEI GL bekannt, dass bereits in einer Besprechung mit den Vorsitzenden der Fraktionen am 05.05.2020 vereinbart worden war, dass der HFA zu einer außerplanmäßigen Sitzung am 03.06.2020 einberufen werden solle und dass die Mitglieder des Rates mit Schreiben vom 06.05.2020 über den Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden betreffend eine Delegierung aller Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach unterliegen, an den HFA informiert und um schriftliche Zustimmung gebeten worden waren. Wird durch eine Einbeziehung der beantragten Verhandlungsgegenstände in die Tagesordnung der nächsten Sitzung die Unverzüglichkeit erfüllt, so ist auch die Einberufungspflicht erfüllt. Nach Rechtsauffassung der Verwaltung ist dies vorliegend der Fall, so dass der HFA nicht zu einer weiteren außerplanmäßigen Sitzung noch vor dem 03.06.2020 einzuberufen ist, sondern der Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit BÜRGERPARTEI GL in die Tagesordnung der Sitzung am 03.06.2020 aufgenommen wird.

Mit Schreiben vom 12.05.2020 verlangte die Fraktion DIE LINKE. mit BÜRGERPARTEI GL dann die unverzügliche Einberufung einer Sitzung des Rates zur Beratung der dem Antrag vom 10.05.2020 entsprechenden Thematik. Da das gesetzliche Quorum „zwei Drittel der Mitglieder des Rates“ für eine Delegierung von Entscheidungsbefugnissen vom Rat auf den HFA erfüllt ist, entscheidet für die Dauer der nach § 11 IfSBG NRW festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite damit der Haupt- und Finanzausschuss in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach unterliegen. Eine solche Delegierung von Entscheidungsbefugnissen an den HFA kann eine Fraktion nicht dadurch aushebeln, dass sie gemäß § 47 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die unverzügliche Einberufung des Rates verlangt. Wird ein solcher Antrag auf unverzügliche Einberufung des Rates gestellt, so ist im vorliegenden Fall der Delegierung der HFA an Stelle des Rates unverzüglich einzuberufen. Wie im Falle des Antrages vom 10.05.2020 gilt daher auch in diesem Fall: Wird durch eine Einbeziehung der beantragten Verhandlungsgegenstände in die Tagesordnung der nächsten Sitzung die Unverzüglichkeit erfüllt, so ist auch die Einberufungspflicht erfüllt. Nach Rechtsauffassung der Verwaltung ist dies vorliegend der Fall, so dass der HFA nicht zu einer weiteren außerplanmäßigen Sitzung noch vor dem 03.06.2020 einzuberufen ist, sondern auch dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit BÜRGERPARTEI GL in die Tagesordnung der Sitzung am 03.06.2020 aufgenommen wird.

Die Einladung zur Sitzung wird am Freitag, dem 22.05.2020 an die Mitglieder des Rates versandt und über das Ratsinformationssystem veröffentlicht. Die Tagesordnung der Sitzung wird – analog zu dem sonst für den Rat üblichen Verfahren – ergänzend öffentlich bekannt gemacht.

Für die Sitzungen der Gremien des Rates gelten in der epidemischen Lage besondere Sicherheitsvorkehrungen:

Sitzungen finden mit Ausnahme des nicht öffentlichen Sitzungsteils grundsätzlich öffentlich statt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Besucherin/jedem Besucher Zugang zum Sitzungssaal zu gewähren ist, falls dessen Kapazitätsgrenze erreicht sein sollte.

In der bestehenden epidemischen Lage ist es insbesondere notwendig, dass räumliche Abstände zwischen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzung eingehalten werden. Die Stühle sind so platziert, dass diese Abstände eingehalten werden und dürfen deshalb – außer durch den Sitzungsdienst der Verwaltung – nicht verschoben oder durch zusätzliche Sitzgelegenheiten ergänzt werden.

Die Stühle und Tische im Sitzungsbereich sind vorrangig den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses vorbehalten, die Presseplätze an der vorderen Wendeltreppe der Presse und die Verwaltungsplätze an der Hofseite den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Die Stühle auf dem Balkon, auf denen ein Tischmikrofon platziert ist, sind vorrangig den beratenden Mitgliedern des Ausschusses vorbehalten, die gebeten werden, den Balkon über die hintere Wendeltreppe zu betreten und zu verlassen.

Die übrigen Plätze auf dem Balkon können von den Besucherinnen und Besuchern genutzt und von diesen über die vordere Wendeltreppe erreicht werden. Auch die Stühle im Bereich der Wand gegenüber dem Haupteingang des Sitzungssaales können wie üblich von den Besucherinnen und Besuchern genutzt werden.

Durch die Abstandsregelungen sind allerdings weniger Plätze verfügbar, als sonst üblich. Die Zahl der für Besucherinnen und Besucher verfügbaren Plätze schwankt in Abhängigkeit von der Größe der Gremien. Sind alle Besucherinnen- und Besuchersitzplätze besetzt, so ist die Kapazitätsgrenze des Saales für Besucherinnen und Besucher erreicht und diese werden für einen solchen Fall gebeten, den Saal erst dann zu betreten, wenn eine Besucherin oder ein Besucher einen Sitzplatz freimacht und den Saal verlässt.

Alle Teilnehmenden müssen zur Sitzung einen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und im Sitzungssaal tragen.

Am Eingang des Sitzungssaales erhalten alle Besucherinnen und Besucher der Sitzung ein Formular, in das sie sich mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer eintragen, damit das Gesundheitsamt im Falle einer Infektion (falls notwendig) Kontakt zu ihnen aufnehmen kann. Das ausgefüllte Formular muss in eine hierfür aufgestellte Sammelbox eingeworfen werden.

Eine aktuelle Übersicht über die Sitzungstermine liefert das städtische Ratsinformationssystem 

Städtische Ratsinformationssystem