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Ab sofort wieder eingeschränkte Betreuung in Kita und OGS: Das sind die Regeln

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Die Einrichtungen der Kinderbetreuung öffnen Schritt für Schritt Türen wieder für die Kinder. Entsprechende Regelungen hat das Land NRW in den letzten Tagen bekanntgegeben. Die Stadt Bergisch Gladbach betreibt selbst keine Kindergärten oder Nachmittagsbetreuungen in Grundschulen.

Sämtliche Einrichtungen werden von kirchlichen oder freien Trägern bzw. Elternvereinen geführt, auch das Betreuungspersonal untersteht den jeweiligen Trägern. Dem städtischen Jugendamt obliegt die Fachaufsicht, insofern sind die Vorgaben, die das Land NRW für die Kindertagesstätten, den Offenen Ganztag und die Kindertagespflege erlassen hat, auch für alle Einrichtungen im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach verbindlich.

Folgende Regelungen gelten für die Kindertagesstätten, die Kindertagespflege und den Offenen Ganztag:

Ab dem 14. Mai dürfen In den Kindertageseinrichtungen Vorschulkinder (Kinder im letzten Kindergartenjahr) betreut werden, die eine Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, und für Kinder mit genehmigter Eingliederungshilfe. Die Kindertagespflegeangebote (Betreuung durch Tageseltern) werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, und ebenfalls für Kinder mit genehmigter Eingliederungshilfe erweitert.

Ab dem 28. Mai können alle weiteren Vorschulkinder in den Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. Die Notbetreuung für Kinder mit Berechtigung nach Corona-Betreuungsverordnung (systemrelevante Berufe, alleinerziehendes Elternteil) bleibt aufrechterhalten.

Hinsichtlich Juni gibt es bislang landesweit nur eine Zielperspektive, allen Kindern eine Betreuung anzubieten; es ist aber noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang dies tatsächlich möglich sein wird. Wie sich die Situation nach den Sommerferien darstellt, ist heute noch nicht abzusehen.

Die Betreuung in den Offenen Ganztagsgrundschulen wird für Kinder in der Notbetreuung und für Kinder mit Betreuungsvertrag an den Tagen, an denen sie die Schule besuchen (Präsenztage), angeboten.

Vorschriften zu Hygiene und Abstand gelten auch für die Kinderbetreuung

Die Hygienemaßnahmen sind vielfältig und liegen in der Verantwortung der Träger der Betreuungseinrichtungen. Die Hygienekonzepte müssen vor Ort an die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst werden. Ein Rahmenhygieneplan und ein Muster-Reinigungs-/Desinfektionsplan des Landeszentrums NRW für Gesundheit geben die Eckpunkte vor, die je nach Einrichtung individuell zu erfüllen sind. Kontaktverbote sind sicherlich nicht so strikt einhaltbar wie in Schulen oder Geschäften; hier muss z.B. dem Alter der Kinder Rechnung getragen werden.

Kita-Gebühren für Juni: Noch keine Entscheidung

Ob die Kindergarten- und OGS-Gebühren auch im Juni ausgesetzt werden, ist noch nicht bekannt. Das städtische Jugendamt bittet insofern, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Bisher wurde so verfahren, dass die Entscheidung aus Düsseldorf abgewartet wurde, um sich dem landesweit einheitlichen Vorgehen anzuschließen. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, wird sie auf den städtischen Internetseiten, bei Facebook und als Mitteilung an die lokalen Medien veröffentlicht.

Zur Zeit noch keine Engpässe beim Betreuungspersonal

Die Fachberatung des Jugendamtes steht in ständigem Austausch mit den Trägern der Einrichtungen im Stadtgebiet. Bislang zeichnet sich nicht ab, dass aufgrund von zu wenig Personal manche Einrichtungen die Betreuung nicht gewährleisten können. Dort, wo es Schwierigkeiten gab, konnten diese durch die gegenseitige Unterstützung der Träger bislang gut behoben werden.

Die zuständige Landesbehörde befragt die Kindertagesstätten regelmäßig nach dem Personal, das aktuell eingesetzt werden kann, und betrachtet dabei auch die Entwicklung der Kinderzahl. Einrichtungen, die bei der stufenweisen Öffnung Probleme bekommen, wenden sich an die Fachberaterinnen des Jugendamts, so dass gemeinsam möglichst frühzeitig nach individuellen, auf die Situation vor Ort zugeschnittenen Lösungen gesucht werden kann.