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Gewerbesteuer: Stadt benötigt aktuelle Vollmacht für den Empfang von Bescheiden

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Gewerbesteuerbescheide der Stadtverwaltung werden überwiegend an Steuerbevollmächtigte der Betriebe verschickt. Die städtische Steuerabteilung kann diesen Weg der Zustellung aber nur wählen, wenn ihr auch eine aktuelle Vollmacht dieser Empfangsberechtigten vorliegt.

Aufgrund einer Systemumstellung müssen zur Zeit alle Vollmachten aktualisiert werden. Seit Anfang 2019 werden nämlich die Bescheide über den Gewerbesteuer-Messbetrag direkt vom Finanzamt verschickt, d.h. nur die Bescheid-Daten werden elektronisch an die Gemeinde übermittelt. Von der Gemeinde – also der Stadt Bergisch Gladbach - erhält der Steuerpflichtige dann seinen Gewerbesteuerbescheid.

Alle Gewerbesteuerpflichtigen wurden deshalb bereits Anfang 2020 angeschrieben, mit der Bitte, die Vollmachten bei der Steuerabteilung vorzulegen oder zu aktualisieren. Stichtag hierfür ist der 31. Mai 2020.

Viele der Adressaten sind dieser Aufforderung auch schon nachgekommen, dafür bedankt sich das städtische Team Steuerwesen ausdrücklich. Vollmachten anderer Betriebe fehlen noch, und deshalb sei noch einmal die dringende Bitte geäußert, bis zum Monatsende eine aktuelle Erklärung einzureichen. Eine dem Finanzamt gegenüber erklärte Vollmacht ist zu diesem Zweck nicht ausreichend.

Die Ermächtigungen zum Empfang des Gewerbesteuerbescheides müssen aktuell vorliegen, um überprüfen zu können, ob die Bevollmächtigung überhaupt noch besteht, und die Bescheide rechtssicher zustellen zu können. Sollten bis zum 31. Mai 2020 keine gültigen Vollmachten vorliegen, wird sich die Stadt ausschließlich an den Steuerpflichtigen als Adressaten von künftigen Bescheiden wenden.

Eine Vorlage „Vollmacht Gewerbesteuerangelegenheiten“ finden Sie auf den Internet-Seiten der Stadt Bergisch Gladbach: www.bergischgladbach.de – Suchwort: Gewerbesteuer