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Land NRW ändert CoronaSchutzVO zum 4. Mai – Museen, VHS, Musikschule sowie Spielplätze öffnen in dieser Woche

Die Einschränkungen für das Leben in Bergisch Gladbach werden gelockert. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) am Samstag, den 2. Mai 2020, in einer Videokonferenz erörtert.

Anlass sind die Entscheidungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder vom vergangenen Donnerstag, den 30. April 2020. Dort wurden Öffnungen von Kulturangeboten, Zoos und Gedenkstätten sowie Bildungseinrichtungen und Spielplätzen avisiert.

Die Landregierung von Nordrhein-Westfalen hat dazu die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchutzVO) überarbeitet und die neue Rechtsnorm am Freitag, den 1. Mai 2020, veröffentlicht. Die Regelungen gelten ab Montag, den 4. Mai 2020, müssen aber durch die örtlich zuständigen Behörden erst noch umgesetzt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 CoronaSchutzVO bleiben Konzerthäuser geschlossen. Das Bürgerhaus Bergischer Löwe ist davon betroffen. Hier gibt es somit keine Lockerung/Änderung.

Konkret haben die Änderungen und Lockerungen für das Stadtgebiet von Bergisch Gladbach folgende Bedeutung/Auswirkungen:

§ 3 Abs. 2 Nr. 1 CoronaSchutzVO erklärt den Betrieb von Museen für zulässig. Die Rechtsnorm regelt, dass pro 10 Quadratmeter Fläche ein Besucher/eine Besucherin zugelassen sind. Zudem sind die Abstandsregeln zu beachten, es herrscht Mund-Nase-Schutz-Pflicht.

Das Kunstmuseum Villa Zanders und das Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe haben bereits im Vorfeld ein Hygiene-Konzept vorbereitet. Museumsleiterin Dr. Petra Oelschlägel (Kunstmuseum) und Sandra Brauer (Bergisches Museum) hatten in den letzten Wochen über digitale Wege Kontakt zu den Gästen gehalten.
„Wir wissen, wie wir ein sicheres Angebot gewährleisten können und freuen uns auf die ersten Besucherinnen und Besucher“, erklären beide Museumsleiterinnen.

Auch Dr. Peter Joerißen, der Leiter des vom Förderverein betriebenen Schulmuseums in Katterbach, zeigt sich „erfreut über die schrittweise Rückkehr in eine neue Normalität“. So sei beabsichtigt, das Museum unter Einhaltung der Hygienekriterien für Einzelbesucher während der Öffnungszeiten wieder zu öffnen. Da leider viele Gruppen und damit rd. 90 Prozent der Besucherschaft absagen mussten und auch weiterhin größere Gruppen nicht empfangen werden können, muss leider bis auf Weiteres auch der beliebte und nachgefragte historische Unterricht entfallen.

Die Öffnung der Museen hätte theoretisch zwar bereits am Montag, den 4. Mai 2020, erfolgen können, jedoch sind die letzten Vorbereitungen doch noch umfangreich, so dass sich der SAE entschieden hat, die Öffnung ab Donnerstag, 7. Mai 2020 anzustreben.

Im Kunstmuseum Villa Zanders wird vorläufig nur das Erdgeschoss geöffnet. Dort wird dann bei freiem Eintritt noch die Ausstellung „Igor Ganikowskij. Moral Spaces. 3D Painting“ zu sehen sein, die bis zum 7. Juni 2020 verlängert wurde.

Im Bergischen Museum ist für Besucher die neue Sonderausstellung „MittagsPause! Über den Wandel der Auszeit vom Arbeiten“ zu sehen. Die Ausstellung im Rahmen des Themenjahrs „Ganz viel Arbeit“ der Bergischen Museen erklärt anhand ganz alltäglicher Exponate, wie Arbeitspausen im Bergbau aussahen und wann der Kaffee seinen Siegeszug als unverzichtbares Pausengetränk antrat.

Ab 7. Mai werden gemäß § 3 Abs. 4 CoronaSchutzVO auch die Spielplätze wieder öffnen. Hierzu hat das Land in seiner Rechtsverordnung erlassen, dass Begleitpersonen untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten müssen, es sei denn es sind Verwandte in gerader Linie oder sie wohnen in häusliche Gemeinschaft. Darüber hinaus überlässt das Land den Kommunen, weitere Reglungen im Einzelfall z.B. bezogen auf die Begrenzung der Nutzerzahl zu treffen. Von dieser Möglichkeit möchte die Stadtverwaltung zunächst keinen Gebrauch machen und hofft auf die Umsicht aller Bürgerinnen und Bürger. „Wir bitten alle Spielplatzbesucher, die Abstandsregeln einzuhalten und gemeinsam darauf zu achten, dass sich zeitgleich nicht zu viele Menschen auf einem Spielplatz versammeln“, sagt Bürgermeister Lutz Urbach.

„Die CoronaSchutzVO hat die gesetzliche Grundlage gelegt, aber die konkrete Umsetzung werden die Abteilung StadtGrün und die Ordnungsbehörde zu regeln haben“, erklärt Urbach weiter. „Wir erwarten auch Unterstützung von den kommunalen Spitzenverbänden, die eine Stellungnahme angekündigt haben. Außerdem gehen wir davon aus, dass die Landesregierung noch Auslegungshilfen für die neuen Regelungen definiert.“

Sehr erfreut haben die Volkshochschule Bergisch Gladbach und die Städtische Max-Bruch-Musikschule die Formulierungen in § 5 Abs. 2 Nr. 1 CoronaSchutzVO zur Kenntnis genommen. Dort steht: „Zulässig sind Bildungsangebote in Volkshochschulen und Musikschulen…“. Konkret wird als Schutzmaßnahme ausgeführt, dass eine Person pro 5 Quadratmeter in einem geschlossen Raum anwesend sein darf. Die Musikschule ist auf Einzelunterricht begrenzt. Bei Gesangs- und Blasinstrument-Unterricht müssen pro Person 10 Quadratmeter Raumfläche vorhanden sein. Die Möglichkeit einer Erteilung von Unterricht für Blasinstrumente und Gesang wird noch geprüft. Ein Mund-Nasen-Schutz ist explizit – wie in den Schulen – nicht als Maßnahme geregelt. Die Kultureinrichtungen bitten aber alle Nutzerinnen und Nutzer, eine Maske zu tragen.

Friedrich Herweg als Musikschulleiter und VHS-Leiter Michael Buhleier haben in den letzten Wochen über Online-Angebote den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern gehalten. „Wenn die Räume jetzt wieder mit Leben gefüllt werden und die pädagogische Arbeit Fahrt aufnimmt, sind alle Beteiligten glücklich“, erklären beide über das Dozententeam und die Mitarbeiterschaft in den jeweiligen Verwaltungen.

Der Start für die Max-Bruch-Musikschule soll der 7. Mai sein, die VHS startet am 11. Mai, also am darauffolgenden Montag, da das vielfältige Kurssystem eine entsprechende Vorplanung benötigt. Wichtig ist auch, dass Unterricht in Außenstellen, etwa in Schulgebäuden, zunächst nicht wahrgenommen werden kann, sondern nur in den jeweiligen Hauptgebäuden. „Dazu gibt es leider noch Beschränkungen, die sich aus den Corona-Schutzbestimmungen ergeben“, so der SAE.

Ein Punkt mit großer Auswirkung ist die Konkretisierung des Begriffs „Großveranstaltung“ gemäß § 11 Abs. 4 CoronaSchutzVO. Explizit bis zum 31. August verboten sind Kirmesveranstaltungen. „Da blutet mir als Bürgermeister einer Stadt mit zwei traditionellen Kirmesterminen zu Pfingsten und Mitte August natürlich das Herz“, erklärt Lutz Urbach. Der SAE hat diese Regelung zum Anlass genommen, um auch über das große Stadtfest am 13. September zu beraten.

Bis zum Tag der Öffnung werden die genannten Bildungseinrichtungen und städtischen Abteilungen ein konkretes Hygienekonzept umsetzen, damit sich alle Bergisch Gladbacherinnen und Bergisch Gladbacher sicher in den Räumen und auf den öffentlichen Flächen bewegen können.

„Wir appellieren nach wie vor an alle Menschen in der Stadt, die Grundregeln weiter zu beachten. Abstand halten, Hände waschen, Mund-Nase-Schutz tragen, nur gesund das Haus verlassen und die Nies-und-Husten-Etikette einhalten“, erläutert Bürgermeister Lutz Urbach. „Die aktuellen Infektionszahlen zeigen, dass das schrittweise Öffnen gut klappt und eine Ansteckung mit dem Coronavirus verhindert werden kann. Das ist die Grundlage, auch im Monat Mai über weitere Öffnungen nachzudenken. Lassen Sie uns weiterhin geduldig und vernünftig sein.“