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Gut gerüstet durch die Corona-Krise - Haushaltstipps für angemessene Versorgung und Hygiene

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Wie viel Mehl benötige ich im Notfall? Fehlt mir etwas in meiner Hausapotheke? Muss ich meine Wohnung desinfizieren? Diese und ähnliche Themen beschäftigen viele Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Tagen. Die Sorge um das Wohl der eigenen Familie rückt in den Fokus. Die Verbraucherzentrale NRW hat Antworten auf Fragen rund um den Haushalt und klärt über Irrtümer auf:

Angemessener Vorrat an Lebensmitteln:
Auch wenn manche Produkte vorübergehend nicht im Supermarkt zu haben sind ‑ es besteht aktuell keine Versorgungslücke. Die Hortung größerer Mengen an Lebensmitteln oder Hygieneartikeln („Hamsterkäufe“) ist daher unnötig und in hohem Maße unsolidarisch. Der Handel bemüht sich täglich, die Waren in den Regalen wieder aufzufüllen. Der Kauf einiger Produkte ist nur noch in haushaltsüblichen Mengen erlaubt. Land- und Ernährungswirtschaft bekunden, dass es keine Versorgungsengpässe geben wird, höchstens bei wenigen saisonalen Lebensmitteln ‑ wenn Erntehelfer fehlen oder internationale Lieferketten unterbrochen werden. achten.

Was gehört in die Hausapotheke?
Die Grundausstattung der Hausapotheke besteht laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus folgenden Präparaten: persönliche, vom Arzt verschriebene Medikamente, Erkältungsmittel, Schmerz- und fiebersenkende Mittel, Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand, Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes, Fieberthermometer, Splitterpinzette, Hautdesinfektionsmittel, Wunddesinfektionsmittel, Verbandsmaterial. Die Hausapotheke sollte in einem abschließbaren Schrank für Kinder nicht zugänglich aufbewahrt werden.

Desinfektionsmittel im Haushalt:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht für gesunde Menschen derzeit keine Notwendigkeit, im Alltag Desinfektionsmittel einzusetzen. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen schützt vor Übertragung ansteckender Infektionskrankheiten. In einem Haushalt mit gesunden Personen ist es dennoch sinnvoll, Gegenstände, die häufig von allen angefasst werden ‑ wie etwa Türgriffe oder Lichtschalter ‑ häufiger als üblich mit Allzweckeiniger, Seife oder Spülmittel und Wasser zu reinigen. Sollte dagegen ein an Covid 19 Erkrankter im Haushalt leben, sind gesonderte Anweisungen des Arztes oder des Gesundheitsamtes zu beachten.

Ansteckung über Lebensmittel oder Gegenstände:
Derzeit gibt es keine nachgewiesenen Fälle, dass sich Menschen durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel, durch den Kontakt mit verunreinigten Gegenständen oder durch importiere Waren wie Spielwaren, Werkzeuge, Computer, Kleidung oder Schuhe mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Eine Übertragung der Krankheit über Oberflächen durch Schmierinfektionen ist laut BfR zwar denkbar, da die Viren aber nur eine geringe Umweltstabilität und damit Lebensdauer haben, ist die Wahrscheinlichkeit nur gering. Dennoch sollte der Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen unter Maßgabe der allgemeinen Regeln der Hygiene erfolgen. Ein Erhitzen der Lebensmittel verringert zusätzlich das Infektionsrisiko, da Coronaviren hitzeempfindlich sind.

Weitere Informationen zum Thema „Corona: COVID-19, die Folgen und Ihre Rechte“ finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/corona-covid19-die-folgen-und-ihre-rechte-45509
Informationen und rechtliche Hilfestellungen zu akuten Verbraucherfragen gibt auch die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Bergisch Gladbach – bis auf Weiteres ausschließlich telefonisch unter Tel. 02202-9263101 oder per E-Mail unter bergisch-gladbach@baa1598b35da49c6803f374564d0e069verbraucherzentrale.nrw.

Weitere Informationsquellen:
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen: www.bbk.bund.de/DE/Service/Publikationen/Broschuerenfaltblaetter/Ratgeber_einstieg.html

Lebensmittel richtig lagern:
www.bzfe.de/inhalt/lebensmittel-richtig-lagern-645.html 

Bundesinstitut für Risikobewertung:
www.bfr.bund.de/de/start.html

Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html

Eine Pressemeldung der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bergisch Gladbach 

Verbraucherzentrale NRW Bergisch Gladbach