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Dringende Empfehlungen für das individuelle Verhalten im öffentlichen Raum und privaten Bereich zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus

Durch die Corona-Schutzverordnung des Land NRW vom Sonntag, den 22. März 2020, sind zahlreiche Verhaltensregeln verfügt worden. Es gibt konkrete Verbote für die Öffentlichkeit und Festlegungen, was erlaubt ist. Die Stadt Bergisch Gladbach erhält aus der Bürgerschaft Hinweise, dass die Regelung einen Interpretationsraum offen lässt. Daher gibt es jetzt konkrete Empfehlungen des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Bergisch Gladbach (SAE) in Abstimmung mit dem Rechtsamt.

Typische Fragen, die die Stadtverwaltung erreichen, sind:
„Darf mein Sohn sich mit seinem Freund treffen, es sind dann nur zwei Personen?“
„Darf ich mich mit meinem Kind und einer Freundin treffen?“
„Sind Ansammlungen im privaten Raum von zehn Personen erlaubt?“

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Bergisch Gladbach (SAE) gibt in Abstimmung mit dem Rechtsamt der Stadt Bergisch Gladbach und der Ordnungsbehörde folgende dringende Empfehlung:

Familien sollen sich nicht mit anderen Familien austauschen. Dies ist aus tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu begründen:
Für den öffentlichen Raum draußen gilt gemäß § 12 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ein Verbot für Ansammlungen von mehr als zwei Personen.
Im Übrigen normiert die Verordnung in deren § 11 für außen und für innen zwar kein explizites Kontaktverbot, dafür aber ein ausdrückliches Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen.
Der Hintergrund ist einfach: Jedes Familienmitglied hat Sozialkontakte, entweder geht man arbeitet oder geht zum Einkaufen oder erledigt andere zwingende Dinge in der Öffentlichkeit. Überall kann das Corona-Virus sein.

Wenn sich nun Familien und Kinder mischen und eine Person ist infiziert, sind direkt beide Familien in Quarantäne. Möglicher Weise bleiben Infektionen auch zunächst unerkannt, werden aber trotzdem bereits auf andere übertragen.
Das sollte in jedem Fall vermieden werden.
Daher der dringende Rat:
Lassen Sie die Kinder nicht miteinander spielen. Abstand halten ist derzeit das oberste Gebot. Bitte beherzigen Sie diese Vorsichtsmaßnahme. Dies ist nicht leicht, aber es ist der sicherste Weg, eine Infektion nicht weiter zu verbreiten.