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Übereinkunft zur Frage der Kita- und OGS-Beiträge auf Landesebene erwirkt - Keine Beitragszahlung für den Monat April

Eine der meistgestellten Fragen an Bürgermeister Lutz Urbach und das städtische Jugendamt bezog sich in den letzten Tagen auf den Umgang mit den Beiträgen für Kindergarten, Offene Ganztagsschule und Kindertagespflege. Der Bürgermeister hatte in den vergangenen Tagen darauf verwiesen, dass die Stadt Bergisch Gladbach nicht im Alleingang Regelungen zu einem Sachverhalt treffen könne, der ja das gesamte Bundesland betreffen und insofern auch einheitlich geregelt sein müsse.


Wie der Städte- und Gemeindebund NRW nun in einem Rundschreiben mitteilte, hat ganz aktuell eine Konferenz der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Minister*innen des Landes Nordrhein-Westfalen stattgefunden, in der man sich auf die folgende Kompromisslösung zunächst für den Monat April geeinigt hat:

• Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in den genannten drei Betreuungsformen. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte.
• Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen.
• Die Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung untergebracht sind, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Diese werden erlassen.

Auch der Städtetag und der Landkreistag haben dieser Verfahrensweise zugestimmt. Die Landesregierung wird in einem Erlass das konkrete Vorgehen verfügen.

Für alle Beitragspflichtigen in Bergisch Gladbach, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, setzt die Stadtkasse den Beitragseinzug für den Monat April aus. Die Familien, die für ihre Beitragszahlungen einen Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, diesen für den Monat April zu stornieren. Wer weder Einzugsermächtigung noch Dauerauftrag erteilt hat, kann auf die Überweisung des Beitrags für April verzichten.