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Empfindliche Bußgelder für Verstöße gegen Corona-Schutzbestimmungen – auch strafrechtliche Verfolgung möglich

Empfindliche Geldbußen gelten ab sofort für Verstöße gegen die Einschränkungen der Corona-Schutzverordnung. Einen entsprechenden Erlass hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mit Datum vom 23. März 2020 veröffentlicht. Ziel ist es, die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des MAGS vom 22. März 2020 (die die bisherigen kommunalen Allgemeinverfügungen ergänzt bzw. ersetzt) „energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln“ durchzusetzen.

Dazu ist der Bußgeldkatalog bei der Ahndung von Zuwiderhandlungen „ermessensleitend zu berücksichtigen“, dies bedeutet: in aller Regel anzuwenden, auch im Sinne einer landeseinheitlichen Verfahrensweise. Die Regelung gilt zunächst bis zum 20. April 2020.

Der Katalog der zu ahndenden Verstöße schließt auch strafbare Handlungen mit ein. So begehen Personen Straftaten, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten verstoßen, an Zusammenkünften von mehr als 10 Personen beteiligt sind oder entgegen dem Verbot Versammlungen oder Veranstaltungen durchführen.

Bußgeldtatbestände sind im Grunde alle übrigen Verstöße gegen die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung. So kostet der Betrieb einer Veranstaltungs- und Begegnungsstätte - etwa einer Bar, einer Diskothek, eines Theaters oder Kinos – laut Katalog 5.000 Euro, die Öffnung einer Gaststätte 4.000 Euro. Der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, die nicht unter die Ausnahmen fallen, schlägt mit 2.500 Euro zu Buche. Die Organisatoren von Sportveranstaltungen werden mit 1.000 Euro zur Kasse gebeten, die Teilnehmer mit 250 Euro. Der Verstoß gegen das Kontaktverbot – sprich nicht zwingend notwenige Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die nicht zur Familie oder Lebensgemeinschaft gehören – wird mit 200 Euro geahndet.

Bei der Stadt Bergisch Gladbach wird die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung und einiger weitergehender Beschränkungen aus den Allgemeinverfügungen der Stadt durch das Ordnungsamt überwacht. Dazu gehen die zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes regelmäßig Streife im Stadtgebiet. Sie werden hierbei unterstützt durch weitere Kräfte der Ordnungsbehörde sowie begleitend durch einen privaten Sicherheitsdienst. Unterstützung bei der Durchsetzung der Verbote, Bußgelder und Strafen kommt zudem von der Polizei, mit der das Vorgehen gemeinsam abgestimmt wird.

„Der ganz große Anteil der Bergisch Gladbacher Bevölkerung verhält sich problembewusst. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass einige den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt haben“, resümiert Ute Unrau, die Leiterin des städtischen Ordnungsamtes. „Da sitzen Familien auf dem Spielplatz und kümmern sich nicht um das Betretungsverbot, oder es gehen Grüppchen in der Innenstadt spazieren, als gäbe es keine Ansteckungsgefahren. Da muss jeder Einzelne angesprochen und auf seine ganz persönliche Verantwortung hingewiesen werden, jetzt auch unter Verhängung empfindlicher Bußgelder.“ Einige wenige schwarze Schafe wurden überdies im Gastronomiegewerbe ausgemacht, die ihre Hintertüren geöffnet hatten und weiter ausschenkten, und im Einzelhandel, die verbotene Warensortimente verkauften. „Das Einfachste und Sicherste sowohl für die eigene Gesundheit und den eigenen Geldbeutel ist es, sich ganz streng an die Vorschriften zu halten. Dann handelt jeder im besten Sinne für ein baldiges Ende der Krise“, so Unrau.