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Ausschusssitzungen bis nach Ostern abgesagt; notwendige Entscheidungen sichergestellt

Auch alle Sitzungen der städtischen Ausschüsse sollen bis zum Ende der Osterferien abgesagt werden. Der Ältestenrat der Stadt Bergisch Gladbach, ein Gremium aus Bürgermeister, ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Fraktionsvorsitzenden, hat den Vorsitzenden der Gremien des Rates eine Absage aller Sitzungen – zunächst bis zum 19.04.2020 - empfohlen.

„Die Gesundheit geht eindeutig vor; alle Fraktionen waren sich einig, dass Rat und Ausschüsse hier keine Sonderstellung beanspruchen dürfen“, erläutert Bürgermeister Lutz Urbach die Absprache. „Wenn alle Bürgerinnen und Bürger gemeinsam die Ausbreitung des Virus bekämpfen wollen und auf alle Arten von Versammlungen verzichten, muss auch die Bürgervertretung andere Wege suchen, um notwendige Entscheidungen zu fällen.“

Denn Beschlüsse müssen auch unabhängig von der Sitzungsarbeit sichergestellt werden. Gleichwohl ist das Gremium übereingekommen, dass die von der Verwaltung als wenig dringlich eingestuften Entscheidungen zurückgestellt werden sollen.

Notwendige Beschlüsse können per Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied bzw. den/die betreffende/n Ausschussvorsitzende/n gefasst werden. Die Gemeindeordnung NRW sieht dieses Instrument vor, um unaufschiebbare politische Entscheidungen auch außerhalb der Sitzungen zu ermöglichen, wenn eine Einberufung nicht rechtzeitig möglich ist. „Wenn vorauszusehen ist, dass notwendige Entscheidungen einer ausführlichen Erörterung bedürfen oder als kontrovers einzustufen sind, wollen wir die Dringlichkeitsentscheidung aber auf eine breitere Basis stellen“, so Bürgermeister Lutz Urbach. „Geplant ist, dass jeweils die Fraktionsvorsitzenden für ihre Fraktion die Stimmen sammeln und en bloc abgeben. Dazu ist keine große Runde nötig, dies kann man zu wenigen in großen Räumen oder sogar per Konferenzschaltung machen.“ Dies sei in Anbetracht der allgemeinen Gefahrensituation eine Lösung, die sowohl der Gesundheitsvorsorge als auch dem parlamentarischen Gedanken Rechnung trägt. Die Dringlichkeitsentscheidung werde dann entsprechend der auf diesem Wege gefundenen Einigung getroffen.

Wie alle anderen Beschränkungen des öffentlichen Lebens soll diese Regelung zunächst bis zum 19. April gelten, mit der Option auf Verlängerung. Da die nächste Ratssitzung erst für den 5. Mai angesetzt ist, wurde hierüber noch keine Vereinbarung getroffen.