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Neuregelung Betreuungsanspruch: Ministerium appelliert an Eltern, Betreuungsangebot nur in Notfällen anzunehmen

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen in den sozialen Medien und Anfragen aus den Jugendämtern hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW dies zum Anlass genommen, die Neuregelung von Freitag, dem 20. März nochmals zu überarbeiten.

Die Neuregelung vom Freitag sah für die Betreuung von Kinder, deren Eltern in kritischer Infrastruktur arbeiten, vor: Ab sofort gilt der Anspruch auf Betreuung, auch wenn nur noch ein Elternteil Schlüsselperson ist. 

Da diese Aufweichung der Regelung in den sozialen Netzwerken aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus für Diskussionen sorgte, hat das Ministerium heute (22. März) einen überarbeiteten Elternbrief mit einem wichtigen Appell an die betroffenen Eltern veröffentlicht. Diese sollten sorgfältig abwägen, ob eine externe Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindestagespflege unumgänglich sei. 

"Bitte bringen Sie ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll - nach den Empfehlungen des RKI - organisieren können", so der Wortlaut in dem Brief.

Gleichwohl rief Minister Dr. Joachim Stamp die Arbeitgeber in einem gesonderten Brief dazu auf, zu prüfen, ob Eltern am Arbeitsplatz unabkömmlich seien oder ob nicht auch andere Lösungen für die Betroffenen ermöglicht werden können.

Link zum aktualisierten Elternbrief vom 22.03.2020

Änderungen zum Betreuungsanspruch vom 20.03.2020