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Aktuelle Information für Eltern mit Kindern in Kitas oder Tagespflege in Bergisch Gladbach zur Betreuung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat zur Eindämmung der Corona Epidemie am 14.03.2020 eine Weisung erlassen.

Es wird geregelt, dass sämtliche Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen Kindern sowie deren erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab Montag, den 16. März 2020 bis zum Montag, den 19. April 2020 den Zutritt zu Betreuungsangeboten zu untersagen haben.

Das bedeutet, dass die Einrichtung grundsätzlich dennoch bis auf weiteres geöffnet ist – lediglich der Personenkreis derer, die das Angebot nutzen dürfen ist eingeschränkt!

Auszunehmen sind von dieser Einschränkung / diesem Zutrittsverbot Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder von Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen die beide eine unentbehrliche Schlüsselperson sind.

Eine Schlüsselperson im Sinne des Erlasses ist in folgenden Bereichen tätig:

• Gesundheitsversorgung, Pflege, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
• öffentlicher Sicherheit und Ordnung einschl. nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr (Feuerwehr/Rettungsdienste/Katastrophenschutz)
• Sicherstellung öffentlicher Infrastruktur Notdienste in Versorgung (z.B. Telekommunikation/Strom/Wasser/Gas,ÖPNV, Rechenzentren, Straßenmeisterei, Lebensmittelversorgung wie Supermarkt)
• Handlungsfähigkeit zentraler Stellen Staat, Justiz, Verwaltung

Deren Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann, sofern

• die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
• die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
• die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten bis Mittwoch nachzuweisen. Ein entsprechendes Antragsformular bzw. ein Formular zur Bestätigung des Arbeitgebers finden sie online:
https://www.bergischgladbach.de/2020-03-14,-antrag-auf-ausnahme-vom-betreuungsverbot.pdfx

Eine Entscheidung über die Betreuung trifft dabei jede Einrichtung.

Für Rückfragen stehen ab Montag, den 16. März 2020 in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr Fachberaterinnen des Jugendamtes zur Verfügung:

Bereich Kindertagespflege unter der Telefonnummer: 02202 / 14-2836
Bereich Kita und OGS unter der Telefonnummer: 02202 / 14-2500

Auch per Mail können Anfragen gerichtet werden an die Mailadresse kindertagesbetreuung@d2b1d488e17246219e35e92d2d97dbdastadt-gl.de

Der Rheinisch-Bergisch Kreis hat zum Verhalten in Einrichtungen wertvolle Tipps zusammengestellt:
https://www.rbk-direkt.de/handreichung-tipps-fuer-gemeinschaftseinrichtungen.pdfx

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