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Strundedrosselung an der Odenthaler Straße

Das Hochwasserschutzprojekt Strunde Hoch vier ist seit einiger Zeit baulich abgeschlossen. Damit ist der Hochwasserschutz entlang der Strunde aber noch nicht vollständig: Es fehlt noch der zweite Bauabschnitt von der Cederwaldstraße bis zur Stadtgrenze. Das EU-weite Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen für die Maßnahmen entlang dieser Strecke hat begonnen und wird voraussichtlich bis zum Sommer dieses Jahres dauern.

Erst nach Genehmigung der Planung durch die Untere Wasserbehörde und nach Förderzusage durch die Bezirksregierung kann mit der Vergabe der Bauleistungen begonnen werden. Der Strundeverband geht derzeit von einem Bauende 2025/26 aus.


Da ein Gewässerausbau die Hochwassersituation für die Unterlieger nicht verschlechtern darf, wurde in die Genehmigung für den ersten Bauabschnitt festgeschrieben, dass die Strunde an der Odenthaler Straße soweit gedrosselt werden muss, dass den Unterliegern der Maßnahme kein höheres Risiko als vor dem Ausbau entsteht.
Die Maßnahmen zur Drosselung werden in Kürze fertig gestellt. Ein Teil wurde bereits realisiert. Die Drosselung erfolgt im Straßendurchlass Odenthaler Straße mittels Dammbalkenverschluss, der nur noch eine definierte Wassermenge durchfließen lässt. Der Notumlauf wurde bereits verschlossen.


Für die Oberlieger bedeutet dies allerdings, bei Starkregenereignissen weiterhin wachsam zu sein, da die Strunde bis zur Umsetzung des zweiten Bauabschnitts nach wie vor über ihre Ufer treten kann. Es gelten also weiterhin die Hochwasserfestsetzungskarten der Bezirksregierung Köln (einsehbar unter www.bergischgladbach.de/hochwasserschutz).


Der Strundeverband rät daher jedem(r) potenziell vom Hochwasser Betroffenen, das eigene Schadensrisiko zu prüfen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen (Infomaterial auch unter www.bergischgladbach.de/hochwasserschutz). Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Starkregenfall nicht ausschließlich die in den Festsetzungskarten ausgewiesen blauen Bereiche betroffen sein müssen. In Gewässernähe muss jederzeit mit unkontrollierten Hochwasserabflüssen gerechnet werden, die in Ihrer Ausdehnung auch weiterreichen können als in den Karten dargestellt.

Eine Pressemitteilung des Strundeverbandes

Hochwasserschutzfiebel