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Vorbereitende Untersuchungen für die Sanierungssatzung – Eigentümerbefragung im Rahmen des InHK Bensberg

Vorbereitende Untersuchungen für die Sanierungssatzung – Eigentümerbefragung im Rahmen des InHK BensbergBild vergrößernProgrammgebiet InHK Bensberg / Begrenzung Stadtumbaugebiet

Die Stadt Bergisch Gladbach führt zurzeit vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB in Verbindung mit §§ 136-139 BauGB mit dem Ziel durch, das Programmgebiet des InHK Bensberg zum Sanierungsgebiet zu erklären. Die VU sind eine Fördermaßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Bensberg, das zurzeit insbesondere wegen der geplanten Umgestaltung der Schloßstraße im Blick der Öffentlichkeit steht.

Durch die Umsetzung des InHK Bensberg soll der Stadtteil Bensberg nachhaltig gestärkt und wieder zu einem attraktiven Stadtteilzentrum werden. Ziel ist es, bauliche Missstände zu beheben, das Stadtbild aufzuwerten und den Stadtteil nachhaltig zu stärken. Hierzu sollen auch die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Förderung privater Investitionen geschaffen werden. Zielmaßnahmen im InHK Bensberg sind hier das Hof- und Fassadenprogramm (Instandsetzungen, bauliche Maßnahmen und gestalterische Verbesserungen an den privaten Fassaden und Freiflächen) sowie der Verfügungsfond (jeweils 50%ige Förderung privater Investitionen).

Auch die Einstufung des Bereiches Bensberg/Bockenberg als Sanierungsgebiet gehört zum Gesamtprogramm der Maßnahmen des InHK. Im Sanierungsgebiet können private Investitionen durch eine Sanierungsbescheinigung erhöht steuerlich geltend gemacht werden.

Ohne Datenerhebung geht es nicht

Die Vorschriften des Sanierungsrechts zu den VU verpflichten einerseits die Stadt zu einer Eigentümerbefragung, die aktuell flächendeckend im Programmgebiet des InHK durchgeführt wird, und andererseits die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Berechtigten zur Mitwirkung. Der hierfür versendete Fragebogen entspricht im Detaillierungsgrad den gesetzlichen Vorschriften und wird streng vertraulich behandelt. Mit dem Fragebogen wird die Einschätzung der Eigentümer zur eigenen Immobilie und zum näheren Wohnumfeld abgefragt; außerdem soll der Bedarf und das Interesse hinsichtlich einer Modernisierung des Gebäudes erfasst werden. Die Fragebögen sind Ende Januar an rund 3000 Eigentümer versandt worden, und die Auswertung der bisher zurückgesandten Fragebögen hat bereits begonnen.

Ohne diese Datenerhebung geht es nicht: Mit den Erhebungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Beurteilungsmaßstäbe über die Notwendigkeit einer Sanierung sowie die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse gewonnen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage, um die anzustrebenden allgemeinen Ziele zu definieren und die Durchführbarkeit der Sanierung zu beurteilen. Dabei orientiert sich der Zielkorridor des Sanierungsgebiets an dem des InHK Bensberg zur Aufwertung der Stadtteile Bensberg und Bockenberg: Die Untersuchungen sind die Grundlage für die Beurteilung, inwieweit die Ausweisung eines Sanierungsgebiets die Erreichung der Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes unterstützt und ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes vorliegen.

Durch die Befragung entstehen den Immobilieneigentümern keine Kosten. Die vorbereitenden Untersuchungen sind eine Maßnahme des InHK und werden als solche zu 30% von der Stadt Bergisch Gladbach und zu 70% durch das Land finanziert.

Sollte die Auswertung der Fragebögen ergeben, dass ein Sanierungsbedarf der jeweiligen privaten Immobilien nicht besteht, wird die Festlegung eines Sanierungsgebiets für diese keine Auswirkungen haben.

Sanierungssatzung bringt Vorteile für Eigentümer

Ziel der Städtebauförderung ist es, durch die Investition in die Maßnahmen des InHK auch private Investitionen auszulösen (sog. Multiplikatoreffekt). Hierfür werden einerseits Förderprogramme mit hälftiger Förderung von Investitionen in die eigene Immobilie aufgelegt, wie z.B. das Hof- und Fassadenprogramm. Andererseits können in einem förmlichen Sanierungsgebiet Herstellungskosten sowie Erhaltungsaufwand an Gebäuden erhöht steuerlich abgesetzt werden. Zu diesem Zweck stellt die Verwaltung Sanierungsbescheinigungen aus.

Sobald die Sanierungssatzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht ist, wird die Stadt darüber informieren, auf welchem Wege eine Sanierungsbescheinigung beantragt werden kann und welche Informationen und Unterlagen hierfür erforderlich sind.