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Stadt verschickt Grundbesitz-Abgabenbescheide 2019

Das Team Steuerwesen der Stadt Bergisch Gladbach versendet mit Datum vom 11.01.2019 mehr als 49.000 Grundbesitz-Abgabenbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet.

Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung fest.

Alle Grundlagen zur Erhebung, die der Steuerabteilung bis Mitte Dezember 2018 bekanntgegeben wurden, sind in den ausgehenden Bescheiden berücksichtigt. Nachträglich bekannt gewordene Änderungen werden korrigiert; die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten zeitnah einen Änderungsbescheid. Die ersten dieser Änderungsbescheide werden bereits mit Datum vom 18.01.2019 verschickt.

Bitte Rückfragen möglichst per E-Mail

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümer/innen persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen in Verbindung setzen. Die Arbeitsbelastung im Bereich Steuerwesen ist jedoch besonders am Jahresanfang sehr groß. Um die Abwicklung des Tagesgeschäftes zu beschleunigen, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, in dieser Zeit von telefonischen Anfragen abzusehen. Stattdessen können Anfragen gerne per E-Mail (steuer@stadt-gl.de) oder schriftlich gestellt werden.

Helfen Sie Zeit und Kosten sparen! - Bitte Anschrift aktualisieren

Jährlich können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Steuerwesen schnellstmöglich nach dem Umzug schriftlich (Steuerwesen, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach) bzw. per E-Mail (steuer@stadt-gl.de) mitzuteilen. Gerne können Sie auch unser Formular verwenden unter www.bergischgladbach.de. Der automatische Abgleich mit dem Melderegister ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Dauerauftrag anpassen oder Lastschriftmandat erteilen

Bitte denken Sie auch daran, Ihren Dauerauftrag an den aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid anzupassen! Komfortabler geht es, wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilen. Dann werden alle Änderungen automatisch angepasst.