Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Rat beschließt Grundbesitzabgaben 2019

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in der letzten Sitzung des Jahres am 18. Dezember 2018 die Beträge für die Grundbesitzabgaben des kommenden Jahres beschlossen. Die Grundsteuer 2019 bleibt konstant. Der Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) liegt wie 2018 bei 297 Prozent, der für Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke) bei 570 Prozent.

Die Abfallgebühren für Haushalte steigen leicht an: Die Restmüllabfuhr für Haushalte kostet 2,6 Prozent mehr in 2019. Die 60-Liter-Tonne schlägt mit 168,48 Euro Jahresentgelt zu Buche (2018: 164,28 Euro), die 120-Liter-Tonne mit 336,84 Euro (2018: 328,56 Euro, jeweils 14-tägige Abfuhr). Die 120-Liter-Biotonne kostet weiterhin 45 Euro im Jahr. Die Abfallgebühren für Gewerbebetriebe steigen ebenfalls leicht – um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bei den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sinken die Gebühren für die allgemeine Straßenreinigung um 0,12 € je veranlagten Frontmeter (2019: 1,33 Euro), während die Winterdienstgebühren der Stufe 1 um 0,21 € auf 0,92 Euro und die der Stufe 2 um 0,28 € auf 0,47 Euro je Meter steigen.

Bei den Abwassergebühren steigt der Preis für den Kubikmeter Schmutzwasser von (2018) 2,86 Euro auf (2019) 3,12 Euro, die Abgabe für Regenwasser verringert sich um 18 Cent pro Quadratmeter von 1,37 Euro auf 1,19 Euro. Hinzu kommen jeweils Centbeträge zur Abwälzung der Abwasserabgabe.

Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben werden Mitte Januar durch die städtische Abteilung Steuerwesen an alle Grundstückseigentümer verschickt. Die Abwassergebühren setzt das städtische Abwasserwerk in einem gesonderten Bescheid fest, der Anfang Februar versandt wird.