Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Sich schlau machen, bevor es zu spät ist: VHS-Seminar führt ein in Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

Diese 90 Minuten sind gut investiert, bevor es zum Ernstfall kommt: Das VHS-Seminar „Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht“ am 29. Oktober um 18.00 Uhr in Haus Buchmühle zeigt auf, wie man zur rechten Zeit und auf einfache Weise für die Zukunft vorsorgen kann.

Referentin ist Andrea Winkelmann, Fachberaterin bei der Betreuungsstelle der Stadt Bergisch Gladbach.

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, entsteht eine Reihe von Fragen:

- Wer regelt ihre Vermögensangelegenheiten?
- Wer sorgt für ihre Unterbringung?
- Wer ist Gesprächspartner von Ärzten und denkt über angemessene Therapien nach?

Ohne eine Vollmacht dürfen Kinder nicht für die alten Eltern entscheiden, und auch Ehepartner sind nicht automatisch gegenseitig entscheidungsbefugt. Viele Menschen wissen dies nicht und sind häufig verärgert, wenn das Amtsgericht eingeschaltet werden muss. Hier wird dann geprüft, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist (§ 1896 BGB). Sie sollten also Vorsorge treffen, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten.

Auch Angehörige benötigen eine Vollmacht, um rechtlich relevante Entscheidungen treffen zu können. Der Vortrag bietet Hilfestellung bei der Formulierung einer Vollmacht und informiert über ihren Gebrauch und Verbleib.

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die sich über Vorsorgevollmacht und das Betreuungsrecht informieren möchten, damit sie zusammen mit ihren Angehörigen und Freunden eine für alle Beteiligten optimale Entscheidung treffen können.

VHS-Seminar: Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
Montag, 29.10.2018, 18:00 - 19:30 Uhr
Buchmühlenstraße 12, 51465 Bergisch Gladbach
Kursleitung: Andrea Winkelmann
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.