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Stellungnahmen der Beteiligung zum FNP-Entwurf online abrufbar

Die Stadtverwaltung informiert, dass auf der Internetseite zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans seit dem 17. Mai nun 2.368 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie von 29 Trägern öffentlicher Belange öffentlich einsehbar sind.

Stadtbaurat Harald Flügge und die verantwortliche Stadtplanerin Wibke Krause hatten als Zeitpunkt der Veröffentlichung ursprünglich die Monate März und April genannt. Ende April/Anfang Mai wurden die Dokumente aber noch einmal kontrolliert – auch im Hinblick auf die Änderung der Datenschutzgrundverordnung zum 25. Mai 2018.

Die Daten sind unter
www.bergischgladbach.de/neuaufstellung-fnp.aspx abrufbar.

Wie schon beim Vorentwurf sorgt die Verwaltung mit dieser Maßnahme für Transparenz des Flächennutzungsplanverfahrens. Harald Flügge betont als zuständiger Dezernent und Erster Beigeordneter, dass dies ist ein weiteres Element des FNP-Verfahrens sei, das über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht.

Zum aktuellen FNP-Verfahren:

Die Verwaltungsvorlage zum FNP-Entwurf ist in der zweiten Jahreshälfte 2017 durch die Stabsstelle Stadtentwicklung / Kommunale Verkehrsplanung, die Abteilungen Umwelt und Stadtplanung sowie das Gutachterbüro Post und Welters erarbeitet worden.

Aktuell bearbeitet das Team unter der Federführung von Wibke Krause die Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach, um Abwägungsvorschläge für die politischen Fachausschüsse und den Rat der Stadt zu unterbreiten.

Im Herbst 2016 war die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans durchgeführt worden. In dieser Zeit konnte sich die Bürgerschaft erstmalig informieren, welche Flächen für eine künftige Bebauung potenziell in Frage kommen.

Rund 4.440 Eingaben aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung zum Vorentwurf erhalten. Nach Rekapitulation der Stellungnahmen und politischer Beratung wurde anschließend der Entwurf erstellt.

Zur Offenlage des FNP-Entwurfs im Januar/Februar 2018 gingen erneut Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und von den Trägern öffentlicher Belange ein, die nun anonymisiert veröffentlicht worden sind.

Für die Eingaben bei beiden Beteiligungsverfahren ist festzustellen, dass viele Texte gleichlautend waren, insbesondere für Gebiete, für die sich Bürgerinitiativen organisiert haben.

Gemeinsam mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, beispielsweise der Naturschutzverbände oder Kreisverwaltung und der Bezirksregierung, werden die Schreiben seit Ende Februar ausgewertet und mit den Fachleuten auch ergänzend beraten.

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der Vorschlag zum endgültigen Flächennutzungsplan von der Stadtverwaltung in die gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Stadtplanungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und Verkehr am 27. September 2018 eingebracht wird.

Für den 9. Oktober 2018 ist dann die Ratssitzung vorgesehen, um das Planwerk zu beraten und zu beschließen. Nach Beschluss ist es der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

Über den Flächennutzungsplan:

Der neue Flächennutzungsplan soll ein Handlungsrahmen für die Entwicklung von Bergisch Gladbach bis ins Jahr 2035 werden. In ihm wird dargestellt, wie eine Fläche künftig genutzt werden soll. Der Flächennutzungsplan regelt, wo zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete entstehen können, welche Flächen der Landwirtschaft oder dem Wald vorbehalten werden sollen oder wo ein neuer Supermarkt gebaut werden kann. Er wird auf der Grundlage der zu erwartenden Entwicklung und Bedürfnisse erstellt. Da diese sich auf längere Sicht verändern können, muss laufend beobachtet werden, ob die zugrunde gelegenen Annahmen und Prognosen noch aktuell sind. Der Flächennutzungsplan bildet den Rahmen, um zum Beispiel bedarfsgerecht Wohngebiete oder Gewerbegebiete im Zuge eines späteren Bebauungsplans zu entwickeln.