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Zanders-Kaufvertrag und Altlastenproblematik: Zweifel sind ausgeräumt

Einvernehmlich hat in der gestrigen (05.04.2018) Sondersitzung der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr das Ergebnis der Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt Bergisch Gladbach und der Zanders GmbH gutgeheißen.

Die Fraktion Die Linke mit Bürgerpartei GL hatte die Sondersitzung beantragt, um v.a. Aufklärung über den zuvor in Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutierten Vertragsbestandteil zur Altlastenproblematik zu erlangen. Da es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelt, wurde in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Im Vorfeld der Sitzung hatten alle Ratsmitglieder Gelegenheit, Einsicht in die Akten des Grundstücksgeschäftes zu nehmen.

Die Stadt Bergisch Gladbach hatte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und war in den ursprünglich von Zanders ausgehandelten Vertrag mit der Fa. TRIWO eingestiegen. Dieser enthielt für den „Kaufgegenstand 2“ (u.a. ehem. Zanders-Parkplatz) eine - zeitlich befristete – Verhandlungsklausel für den Fall, dass dort vorher nicht offengelegte Umweltbelastungen aufgefunden werden. Dieser Passus war nach Wahrnehmung aller darin geregelten Rechte aus dem mit der Stadt geschlossenen Kaufvertrag gestrichen worden. Dies war möglich, weil die Inhalte des ursprünglichen Vertrages, nämlich eine Altlastenuntersuchung mit anschließender Bewertung der Ergebnisse, abgearbeitet worden war. Die Verwaltung hat nun dargelegt, dass vor dem Hintergrund der klaren Beauftragung durch den Rat zum Vertragsabschluss, verbunden mit einer vor Unterzeichnung erfolgten Altlasten-Gefährdungsabschätzung und dem im Ursprungsvertrag vereinbarten Zeitablauf für das Rücktrittsrecht Ende August 2017, die in Frage stehende Klausel irrelevant und damit entbehrlich geworden war. Zudem sei ein möglicher Wertverlust bezogen auf die seinerzeit bereits bekannten Altlastenrisiken bereits im Ursprungsvertrag berücksichtigt gewesen.

In der kurzen, sachlichen Diskussion haben die Ausschussmitglieder kundgetan, dass in der Sache die politische Entscheidung nach wie vor mitgetragen wird. Es wurde allerdings der Wunsch geäußert, zukünftig bei ähnlichen Situationen das Verwaltungshandeln gegenüber der Politik durchgehend noch transparenter zu gestalten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, neue Arbeitsaufträge an die Verwaltung wurden nicht erteilt.