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Abwechslungsreiches Ehrenamt: Schöffinnen und Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht

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Nicht nur für die Jugendstrafkammern (wir veröffentlichten einen Aufruf am 15.01.2018), auch für die „normalen“ Strafkammern des Landgerichts Köln und für das Amtsgericht Bergisch Gladbach werden zurzeit die Vorschlagslisten für die Besetzung der Schöffenstellen der Wahlperiode 2019 bis 2023 aufgestellt.

Danach werden aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Bergisch Gladbach für das Schöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach
- 5 Hauptschöffen
- 22 Hilfsschöffen
und für die Strafkammern des Landgerichts Köln
- 32 Hauptschöffen
gesucht.

Wer kann Schöffin/Schöffe werden?

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden, die bei Beginn der Amtsperiode (also im Jahre 2019) das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 70 Jahre alt sind. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Gemeinde wohnen.

Außerdem gibt es Ausschlussgründe nach dem Gerichtsverfassungsgesetz, so z.B. fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, mangelnde gesundheitliche Eignung, Vermögensverfall, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit, Tätigkeit für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR.

Auch berufliche Gründe können gegen die Berufung zum Schöffen sprechen:
So sollen weder Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung berufen werden noch Richter oder Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte oder Personen, die in den letzten acht Jahren ehrenamtlich ein Richteramt ausgeübt haben.

Wie und wo bewerben?

Bürgerinnen und Bürger aus Bergisch Gladbach, die die Voraussetzungen zum Schöffenamt besitzen, können sich ab sofort bis zum 31.03.2018 bewerben, und zwar schriftlich unter folgender Adresse: Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich 3, Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach. Ansprechpartnerin ist Brigitte Cord, die auch nähere Fragen zu Eignung und Verfahren beantwortet bzw. die Bewerbungsunterlagen zusendet. Per E-Mail ist sie erreichbar unter b.cord@stadt-gl.de oder telefonisch unter 02202 142378.