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Stadt verschickt Grundbesitz-Abgabenbescheide 2018

Das Team Steuerwesen der Stadt Bergisch Gladbach versendet mit Datum vom 26.01.2018 mehr als 49.000 Grundbesitz-Abgabenbescheide an die Eigentümer/innen von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet.

Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung fest.

Die Grundsteuer 2018 ist durch Beschluss des Rates vom Dezember 2017 moderat angehoben worden, um die Vorgaben der Aufsichtsbehörde in der Haushaltssicherung zu erfüllen. Der Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) liegt nun bei 297 (2017: 274) Prozent, der für Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke) bei 570 (2017: 545) Prozent. Die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung bleiben weitestgehend konstant.

Alle Grundlagen zur Erhebung, die der Steuerabteilung bis Mitte Dezember 2017 bekanntgegeben wurden, sind in den ausgehenden Bescheiden berücksichtigt. Nachträglich bekannt gewordene Änderungen werden korrigiert; die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten zeitnah einen Änderungsbescheid. Die ersten werden bereits mit Datum vom 29.01.2018 verschickt.

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümer/innen persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen in Verbindung setzen. Die Arbeitsbelastung im Bereich Steuerwesen ist jedoch besonders am Jahresanfang sehr groß. Um die Abwicklung des Tagesgeschäftes zu beschleunigen, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, in dieser Zeit von telefonischen Anfragen abzusehen. Stattdessen können Anfragen gerne per E-Mail (steuer@stadt-gl.de) oder schriftlich gestellt werden.

Helfen Sie Zeit und Kosten sparen! - Bitte Anschrift aktualisieren

Jährlich können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Daher werden alle Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Steuerwesen schriftlich (Steuerwesen, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach) bzw. per E-Mail (steuer@stadt-gl.de) schnellstmöglich mitzuteilen. Der automatische Abgleich mit dem Melderegister ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Wenn Sie ein SEPA-Basislastschrift-Mandat erteilen oder eine bestehende Bankverbindung ändern möchten, finden Sie den erforderlichen Vordruck unter www.bergischgladbach.de, Suchwort: SEPA