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Offenlage des FNP-Entwurfs soll Ende Dezember beschlossen und im Januar durchgeführt werden – Beteiligung aus der Bürgerschaft möglich

Das Verfahren zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach geht in die nächste Phase. Am 26. September 2017 haben die Fachgremien Flächennutzungsplanausschuss und Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung im Bergischen Löwen beschlossen, welche Flächen die Verwaltung für den Entwurf des Flächennutzungsplans verwenden soll. Aktuell arbeitet die Stabsstelle Stadtentwicklung, die Abteilungen Umwelt und Stadtplanung sowie das Gutachterbüro Post und Welters die Beschlüsse vom 26. September 2017 in Abstimmung mit der Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Köln in das Planwerk ein. Der Entwurf wird deutlich weniger Wohn- und Gewerbeflächen aufweisen, als der Vorentwurf.

Am 20. Dezember 2017 um 17:00 Uhr steht im Bergischen Löwen die Beschlussfassung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch über die sogenannte Offenlage an, diesmal in gemeinsamer Sitzung des FNPA, des SPLA und des Ausschusses für Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und Verkehr (AUKIV).

Sollte die Politik die Offenlage beschließen, folgt noch vor Weihnachten die „Amtliche Bekanntmachung“ in der Zeitung mit allen Informationen zu Offenlagezeiten, Sprechzeiten im Rathaus sowie der Adresse, an die die Stellungnahmen geschickt werden können.

Die Offenlage ist für den Zeitraum vom 8. Januar bis 9. Februar 2018 geplant. Im Rathaus Bensberg wird es Informationstafeln geben, alle Unterlagen können im Internet zudem abgerufen werden.
Während der Offenlage bis zum 9. Februar können alle Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen, über die der Stadtrat im weiteren Verfahren zu entscheiden hat. Die Bürgerbeteiligung in dieser Form ist gesetzlich in § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch geregelt.

Das bisherige Verfahren

Der aktuelle FNP stammt aus dem Jahr 1978 und wurde über die rund 40 Jahre bisher 177 Mal rechtsverbindlich geändert, insgesamt gibt es 183 Verfahren.

Der Aufstellungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan wurde bereits im Juli 2013 vom Planungsausschuss gefasst, bekanntgemacht wurde der Aufstellungsbeschluss Anfang Mai 2015. Die Arbeiten für die Erstellung des Vorentwurfs haben dann im Mai 2015 begonnen, im August 2016 wurde der Vorentwurf vorgestellt und die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung beschlossen.

Im Herbst 2016 fand die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans statt. In dieser Zeit konnte sich die Bürgerschaft erstmalig informieren, welche Flächen für eine künftige Bebauung potenziell in Frage kommen.

Im Juli 2017 wurden die Auswertung der Beteiligung sowie die Auswirkung auf den Vorentwurf den Ratspolitikern in Form einer 1094-Seiten-starken Vorlage zur Verfügung gestellt. Über den Sommer haben sich die Politiker mit den Vorschlägen auseinandergesetzt und Ende September dann die Flächen festgelegt, die im Entwurf berücksichtigt werden sollten.

Über den Flächennutzungsplan:

Der neue Flächennutzungsplan soll ein Handlungsrahmen für die Entwicklung von Bergisch Gladbach bis ins Jahr 2035 werden. In ihm wird dargestellt, wie eine Fläche künftig genutzt werden soll. Der Flächennutzungsplan regelt, wo zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete entstehen können oder welche Flächen der Landwirtschaft oder dem Wald vorbehalten werden sollen. Er wird auf der Grundlage der zu erwartenden Entwicklung und Bedürfnisse erstellt. Da diese sich auf längere Sicht verändern können, muss laufend beobachtet werden, ob die zugrunde gelegenen Annahmen und Prognosen noch aktuell sind. Der Flächennutzungsplan bildet den Rahmen, um zum Beispiel bedarfsgerecht Wohngebiete oder Gewerbegebiete im Zuge eines späteren Bebauungsplans zu entwickeln.