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Stadt unterstützt Sportvereine bei der Sanierung von Kunstrasenplätzen

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Kunstrasenplätze halten nicht ewig. Nach etwa 13 Jahren Nutzungsdauer muss - je nach Belagstyp, Pflegeaufwand und Nutzungsintensität – mit dem Verlust von für den Sportbetrieb notwendigen Eigenschaften gerechnet werden. Für den Austausch des Belages ist mit Kosten in Höhe zwischen 220.000 und 280.00 Euro zu rechnen. Die Vereine, die bereits bei der Erstausstattung ihrer Plätze eine erhebliche finanzielle Eigenleistung erbracht haben, sind mit dieser Kostenlast in der Regel überfordert. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Schule und Sport hat deshalb in seiner Sitzung am 4. Oktober 2017 beschlossen, dass die Stadt sich auch bei der Sanierung von Kunstrasenplätzen an den Kosten prozentual beteiligt.

Nach Art. 18 Abs. 3 Landesverfassung NRW ist der „Sport durch das Land und die Gemeinden zu pflegen und zu fördern“. Die Stadt Bergisch Gladbach stellt ihre Sporteinrichtungen hierzu dem Schul- und Vereinssport unentgeltlich zur Verfügung. Im „Pakt für den Sport“ wurde im Jahre 2014 festgeschrieben, dass die Bürgerinnen und Bürger in vertretbarer Entfernung, zu sozialverträglichen Bedingungen und in attraktiven, funktionsgerechten Einrichtungen Sport betreiben können.

Erstausbau durch Vereine nach Nutzungsüberlassung

Im letzten Jahrzehnt wurde aus den hiesigen Sportvereinen immer wieder der Ruf nach dem Umbau der vorhandenen Tennenplätze in moderne Kunstrasenplätze laut. Die Stadt Bergisch Gladbach sieht die Notwendigkeit nach Sportplätzen mit einem zeitgerechten Belag für die klassischen Außensportarten; dies insbesondere auch im Vergleich zu den Kommunen im Umkreis. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Stadt (HSK seit 2003) konnte der Umbau der Tennenplätze in moderne Kunstrasenplätze jedoch durch die Stadt nicht finanziert werden.

Mit mehreren Vereinen wurden Nutzungsüberlassungsverträge geschlossen. Hierin wurde festgeschrieben, dass die Vereine

- den Umbau der Sportplätze in Kunststoffrasenplätze entweder vollkommen (3 Sportplätze),
- bei kieselrotkontaminierten Plätzen, auf denen sowieso nach Entsorgung des alten Tennenbelages eine neue Oberfläche aufgebaut werden musste, zum Teil den Kunststoffrasen (3 Sportplätze) oder
- im Rahmen der Möglichkeiten des Konjunkturpakets II ebenfalls die neue Kunststoffrasenoberfläche (1 Sportplatz)
finanzieren und gleichzeitig die Sportanlage nach Umbau in Eigenregie betreiben, unterhalten und bewirtschaften.

Durch diese Bereitschaft der Vereine konnten sowohl neue und moderne Kunststoffrasensportplätze entstehen als auch eine erhebliche finanzielle Entlastung der Stadt Bergisch Gladbach als Eigentümer der Sportplätze erzielt werden (u.a. Wegfall von Sanierungskosten, anteilige Personalkosteneinsparungen etc.). Dies war verbunden mit einem im jeweiligen Nutzungsüberlassungsvertrag verbrieften Recht zur Nutzung der Kunststoffrasenplätze durch die umliegenden Schulen für Zwecke des Schulsports während der Schulzeiten.

Die Vereine erhalten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Sportplätze jeweils einen jährlichen Betriebskostenzuschuss; kalkuliert auf der Basis der Kosten, die der Stadt für den Betrieb der jeweiligen Sportanlage entstanden wären.

Für den ersten Umbau eines Sportplatzes mit Tennenbelag in einen Kunststoffrasensportplatz fallen Umbaukosten zwischen 350.000 und 500.000 € an. Diese Kosten wurden bzw. werden bei allen weiteren geplanten neuen Umbaumaßnahmen entweder in Gänze oder zu einem großen Teil durch die Vereine getragen. Dies bedeutet für jeden einzelnen Verein eine erhebliche finanzielle Belastung, die durch den Verein bzw. durch seine Mitglieder für einen langen Zeitraum getragen werden muss.

Nach 13 Jahren ist der Belag verschlissen

Erfahrungsgemäß verändern sich die Kunstoffrasenbeläge durch die Nutzung oder durch Alterungsprozesse. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass je nach Intensität der Nutzung, der tatsächlich durchgeführten regelmäßigen Pflege oder auch nach Belagstyp eine Lebensdauer der Kunststoffrasenoberfläche von ca. 13 Jahren erreicht werden kann. Nach Ablauf dieser Zeit werden oftmals eine oder mehrere sport-/schutzfunktionelle und materialtechnische Anforderungen nicht mehr erfüllt. Dies auch dann, wenn die Beläge noch genutzt werden. Im Rahmen einer Sanierung ist „nur“ der obere Kunststoffrasenbelag mit der Verfüllung (Quarzsand und Granulatverfüllung) auszutauschen. Der weitere Unterbau (Drainage, Tragschicht ohne Bindemittel, gebundene Tragschicht und Elastikschicht) ist regelmäßig bis auf kleinere Reparaturen weiter nutzbar.
Bei einem Austausch der Kunststoffrasenbeläge mit der Verfüllung ist, nach vorliegenden Kostenermittlungen von zwei verschiedenen Herstellern, zum heutigen Zeitpunkt mit Kosten von ca. 220.000 € bis 280.000 € (je nach Größe der Sportfläche) zu rechnen.

Die Notwendigkeit zum Austausch der Kunststoffrasenoberfläche nach einem gewissen Zeitraum ist den Vereinen mit bereits vorhandenen Kunststoffrasenplätzen natürlich bekannt und ist auch den Vereinen bekannt, die in den nächsten Jahren einen Tennenplatz in einen Kunststoffrasenplatz umwandeln wollen.

Das Trägermodell wird fortentwickelt

Da die Vereine jeweils schon einen großen Teil bzw. auch teilweise die gesamten Umbaukosten von Tennensportplätzen in Kunststoffrasensportplätze getragen haben und diese Beträge über abgeschlossene Darlehen die finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Vereine doch sehr stark belasten, erscheint es der Verwaltung nicht mehr möglich und verträglich, auch diese Sanierungskosten wiederum in Gänze den Vereinen aufzuerlegen.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung und zur Pflege des
Sports ist grundsätzlich die Kommune sowohl für die Erstellung als auch für die Sanierung von Sportplätzen zuständig. Unter Berücksichtigung der erheblichen Einsparungen, die das Engagement der Sportvereine bei der Erstellung von Kunststoffrasenplätzen für die Stadt bedeutet hat bzw. bei einigen Sportplätzen noch bedeuten wird, erscheint es nicht sinnvoll und möglich, die Vereine nach einer langen Nutzungsdauer auch wieder mit den gesamten Sanierungskosten zu belasten bzw. den Heimfall der Plätze in die direkte städtische Verantwortung zu „riskieren“.

Deshalb hat die Sportverwaltung dem Fachausschuss die folgende Verfahrensweise vorgeschlagen: Die Stadt beteiligt sich an den Sanierungskosten nur, wenn angelehnt an die momentan bekannte durchschnittliche Haltbarkeit eines Kunststoffrasenplatzes eine Nutzungsdauer von mindestens 11 Jahren erreicht wurde.

Im Übrigen soll die Beteiligung der Stadt an den tatsächlichen Kosten des Austauschs der Kunststoffrasenoberfläche erfolgen:
- nach einer Nutzungsdauer bis zu 12 Jahren mit 50 % der entstehenden Kosten
- nach einer Nutzungsdauer von min.13 Jahren mit 55 % der entstehenden Kosten
- nach einer Nutzungsdauer von min.14 Jahren mit 60 % der entstehenden Kosten
- nach einer Nutzungsdauer von min. 15 Jahren mit 65 % der entstehenden Kosten
- nach einer Nutzungsdauer ab 16 Jahren mit 70 % der entstehenden Kosten

Durch die zeitliche Staffelung der Zuschüsse zu den Sanierungskosten wird den Vereinen jeweils ein, auch finanzieller, Anreiz unterbreitet, die vereinsmäßig genutzte Kunststoffrasenoberfläche besonders zu pflegen, die Nutzungen zwar bedarfsgerecht, aber auch der Platzqualität entsprechend, zu planen und möglichst eine lange Nutzungsdauer zu erreichen.

Durch diese Beteiligung der Stadt wird den Vereinen ein großer Teil ihrer Sorgen in Bezug auf die Sanierung der Kunststoffrasenoberfläche genommen. Eine gewisse Beteiligung der Vereine an den Sanierungskosten erscheint jedoch angemessen.

Die Vereine wurden bereits bei Vertragsabschluss der Nutzungsüberlassungsverträge über die Notwendigkeit zur Bildung von Rückstellungen/Rücklagen für Zwecke der Sanierung informiert.

Stadt rechnet mit Beteiligung in Höhe von 1,2 Mio. Euro

Derzeit sind 6 Kunststoffrasenplätze mit Nutzungsüberlassungsverträgen in Vereinsträgerschaft. Zwei weitere Vereine streben wahrscheinlich im Jahr 2018 einen Umbau von Tenne in Kunststoffrasen an. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer
von 14 Jahren und einem Kostenvolumen von durchschnittlich ca. 250.000 € bei
Erneuerung der Oberfläche ergibt sich bei einem angenommenen 60%igen Zuschuss der Stadt eine Kostenbeteiligung durch die Stadt in Höhe von ca. 1,2 Mio. € in den nächsten Jahren bis zum Jahr 2032.

Mit den betroffenen Vereinen und dem Stadtsportverband Bergisch Gladbach e.V. wurde im Vorfeld ein Gesprächstermin zu diesem Thema durchgeführt, mit durchweg positiver Resonanz. Insbesondere wurde die einheitliche Beteiligung der Stadt an den Kosten sowie das fair geregelte Verfahren begrüßt.

Die prozentuale finanzielle Beteiligung an den tatsächlichen Sanierungskosten ist jeweils
für das Jahr der geplanten Maßnahme im Haushalt zu veranschlagen. Die jetzt getroffene Grundsatzentscheidung dient hauptsächlich der Absicherung der Vereine hinsichtlich ihrer finanziellen Belastung.

Stimmen zum Pressetermin:

Dettlef Rockenberg (Fachbereichsleiter für Bildung, Kultur, Schule und Sport): "Die Stadtverwaltung hat das Problem erkannt, dass die Sportvereine die Kosten der Sanierung der Kunstrasenplätze nicht einfach finanzieren können, daher wurde der Vorschlag erarbeitet, der am vergangenen Mittwoch im Fachausschuss auch beschlossen wurde. Das gibt den aktuell acht Vereinen mit Kunstrasenplätzen eine gewisse Sicherheit."

Volker Weirich (Leiter der Sportverwaltung): "Je nach Pflege der Plätze steht die Erneuerung des Kunstrasenbelags circa nach zehn bis 15 Jahren an. Der städtische Zuschuss ist ganz bewusst gestaffelt, damit für die gute Pflege ein Anreiz gegeben wird. Für Sportverwaltung und Vereine ist die gefundene Lösung gut gelungen."

Gerd Neu (Vorsitzender des Ausschuss für Kultur, Bildung, Schule und Sport (ABKSS) - SPD): "Ein großes Lob an die Verwaltung, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt das Problem konstruktiv und zukunftsorientiert erkannt und mit einem guten Vorschlag hoffentlich auch gelöst werden kann. In der fachlichen Diskussion im Ausschuss waren alle Beteiligte der Meinung, dass hier ein gutes Konzept entwickelt wurde."

Robert Martin Kraus (sportpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion und Vorsitzender des SV Refrath/Frankenforst, Mitglied im ABKSS): "Für die Vereine ist die Beteiligung der Stadt ein wichtiger Schritt, damit eine Sanierung auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Denn die Kosten sind immens und nicht jeder Sportverein kann sich das Investment leisten."

Michael Thelen (Vorsitzender des FC Bensberg): "Unser Kunstrasenplatz ist zehn Jahre alt und wir überlegen bereits seit zwei Jahren, wie eine Sanierung finanziert werden kann. Denn die Kosten für den Neubau im Jahr 2007 sind noch nicht komplett bezahlt. Mit dem neuen Konzept können wir sehr gut neu planen. Denn der Kunstrasenplatz ist für unseren Fußballverein sehr wichtig, damit kontinuierlich übers Jahr trainiert und gespielt werden kann. Hier gibt es viele Vorteile gegenüber den Aschenplätzen und teilweise auch gegenüber den Naturrasenplätzen."

Dr. Hartmut-Christian Vogel (Vorsitzender des Stadtsportverband): "Der Stadtsportverband freut sich, dass die Verwaltung im Schulterschluss mit dem Stadtsportverband den Vorschlag erarbeitet und die Politik diesen dann am 4. Oktober 2017 beschlossen hat. Für die aktuell acht Sportvereine mit solchen Plätzen ist es ein wichtiges Zeichen, dass ihre Arbeit auch in Zukunft fortgesetzt werden kann. Zudem profitieren auch die Schulen von den Anlagen, hier kann also sportlicher Nachwuchs zusätzlich gefördert werden."

Uwe Tillmann (Vorsitzender TV Herkenrath und stellvertretender Vorsitzender im Stadtsportverband): "Der 2010 gebaute Kunstrasenplatz in Herkenrath ist im Jahr 2020 abbezahlt. Ab dann möchten wir Rücklagen bilden und den Platz so gut pflegen, dass wir erst 2025 die Fläche sanieren müssen. Uns würde dann eine städtische Förderung von 70 Prozent zustehen, das ist eine tolle Sache."