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Machbarkeitsstudie soll Verlängerung der Straßenbahn-Linie 1 auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet voran bringen

Machbarkeitsstudie soll Verlängerung der Straßenbahn-Linie 1 auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet voran bringenBild vergrößern

In einem gemeinsamen Pressegespräch haben am Montag, den 28. August, im Rathaus Bensberg Stadtbaurat Harald Flügge sowie der Kreisdezernent für Umwelt und Planung, Gerhard Wölwer, über den Sachstand zur möglichen Verlängerung der Straßenbahn-Linie 1 auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet informiert. Anwesend war zudem Reinhard Haase als für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständiger Amtsleiter bei der Kreisverwaltung.

Die beiden Verwaltungen stellten dabei den aktuellen Sachstand dar und erläuterten die nächsten möglichen Schritte. Beim „Runden Tisch Verkehr im Rechtsrheinischen“ war die „Verlängerung Linie 1 bis AS BAB A4 Moitzfeld/Wohnpark bzw. bis Herkenrath/Spitze“ als langfristige Maßnahme mit der Nummer 23 zwischen den Beteiligten beschlossen worden.

Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW
Dem vorausgegangen war bereits am 4. April 2016 der Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauen, dass die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 als Projekt für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet werden soll. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Bensberg bis Kürten in zwei Teilabschnitte geteilt wird. Der erste Bauabschnitt umfasst die Strecke von Bensberg-Busbahnhof bis Moitzfeld/Technologiepark bzw. alternativ Autobahnanschluss A4/Moitzfeld. Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die restliche Strecke von Moitzfeld bis Kürten. Für beide Bauabschnitte wurde die Priorität 1 beschlossen. Bereits im Herbst 2015 hatte die Stadt Bergisch Gladbach diese Maßnahme für die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet. Zudem ist eine grobe Streckenführung im Vorentwurf des Flächennutzungsplans enthalten; natürlich nicht parzellenscharf.

Die nächsten Schritte
„Derzeit ist noch keine Entscheidung über die Aufnahme dieser und aller anderen angemeldeten Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan getroffen worden“, erläuterte Gerhard Wölwer von Seiten der Kreisverwaltung. Der zuständige Amtsleiter ÖPNV, Reinhard Haase, ergänzte, dass um die Notwendigkeit der Maßnahme zu untermauern und gleichzeitig auch die Wirtschaftlichkeit zu belegen, eine Machbarkeitsstudie erstellt werden müsse. „Auf der Basis der so gewonnenen Erkenntnisse“, so die Vertreter des für den ÖPNV zuständigen Kreises, „soll zudem die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden.“

„Es gibt das Bestreben, beim Land der Musterschüler zu sein, indem wir mit harten Zahlen die Wirtschaftlichkeit belegen können“, betonte Gerhard Wölwer die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens. Dem zu Grunde liegt ein standarisiertes Verfahren.
„Zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie haben zunächst erste Gespräche zwischen Vertretern der Firma Miltenyi, der Stadt Bergisch Gladbach, der KVB und dem Rheinisch-Bergischen Kreis stattgefunden“, ergänzte Stadtbaurat Harald Flügge. In diesen Gesprächen wurden erste Varianten diskutiert. Eine grundlegende Festlegung, auf deren Annahmen dann die Machbarkeitsstudie erfolgen kann, wurde aber noch nicht getroffen.

In den nächsten Monaten wird die Politik im Kreistag und im Stadtrat von Bergisch Gladbach beteiligt. Erste Informationen erhalten der Zukunftsausschuss sowie der Ausschuss für Verkehr und Bauen des Kreises im September.

Straßenbahn bewältigt auch Steigung von sechs Prozent
Bereits im Jahr 2015 hatte die Stadt Bergisch Gladbach eine sogenannte Vorstudie erarbeiten lassen. Dabei gingen die Experten aber davon aus, dass eine Trassenführung maximal vier Prozent Steigung für die Straßenbahnwagen haben kann.
„Dies ist nun technisch überarbeitet worden“, erklärte Harald Flügge. „Wir können mit sechs Prozent Steigung planen, was sich natürlich auf viele Faktoren auswirkt.“ So werden die Bauwerke wie beispielsweise Tunnel oder Brücken gegebenenfalls kürzer und damit auch wirtschaftlicher.

Stadt und Kreis machten bei dem Termin deutlich, dass hier gemeinsam im Schulterschluss gearbeitet wird, damit mittel- bis langfristig viele Nutzerinnen und Nutzer den schienengebundenen Verkehr über Bensberg hinaus nutzen können. Natürlich gehen damit auch zusätzliche Angebote wie Buslinien oder flankierende Park & Ride-Plätze einher.
Auf Gesamtkosten der durch Landes- und Bundesmittel zu 90 Prozent geförderten möglichen Maßnahme oder eine Zeitplan ließen sich die Verwaltungsfachleute nicht festlegen.

(Gemeinsame Presseerklärung des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Stadt Bergisch Gladbach)