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Soziale Wohnraumförderung 2017 im Rheinisch-Bergischen Kreis: Verbleibende Fördermittel jetzt beantragen

Rheinisch-Bergischer Kreis. Wer ein Haus oder eine Wohnung für den Eigenbedarf bauen oder kaufen möchte, der profitiert jetzt von den zinsgünstigen Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Sozialer Wohnungsbau. Hier wurde das Budget für den Rheinisch-Bergischen Kreis noch nicht vollständig abgerufen und kann jetzt beantragt werden. Es werden Förderdarlehen bis zu 78.000,00 Euro gewährt. Hinzu kommt noch ein Kinderzuschlag je Kind von 10.000,00 Euro sowie ein Starterdarlehen von 10.000,00 Euro.

Förderberechtigt sind Haushalte sowie Lebensgemeinschaften mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und welche Finanzierungvarianten möglich sind, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung stehen hierfür gerne während der täglichen Sprechzeiten von 8:30 bis 12 Uhr zur Verfügung. Eine vorherige Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 02202 13-2413 oder per E-Mail an wohnungsbaufoerderung@rbk-online.de möglich.

Eine Pressemitteilung des Rheinisch-Bergischen Kreises.