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Aktueller Sachstand zum Projekt Standortsicherung Zanders - Sonderratssitzung am 31. August

In der Ratssitzung am 11. Juli 2017 hat Bürgermeister Lutz Urbach die Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand zum Projekt Standortsicherung Zanders informiert. Dabei stellte er die einzelnen Verfahrensschritte über die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Areal der Zanders GmbH in der Stadtmitte dar. Zudem erläuterte der Bürgermeister die Notwendigkeit, am 31. August 2017 eine Ratssitzung einzuberufen. Denn für das verwaltungsrechtliche Verfahren soll vorsorglich eine Nachbesserung der „Vorkaufsrechtssatzung Gohrsmühle“ aus dem Jahr 2011 erfolgen.

Ausübung des Vorkaufsrechts nach Ratsbeschluss im Frühjahr 2017
Am 22. Februar 2017 hatte der Stadtrat beschlossen, das Vorkaufsrecht für zwei Grundstückkaufgegenstände der Firma Zanders GmbH auszuüben.
Der Bescheid des gegenüber der Zanders GmbH ausgeübten Vorkaufsrechts datiert vom 9. März 2017. Damit ist die Stadt Bergisch Gladbach in den zwischen der TRIWO Technopark Bergisch Gladbach GmbH und der Zanders GmbH am 28. Dezember 2016 geschlossenen Kaufvertrag „eingestiegen“ und hat dessen Regelungen übernommen.
Das Vorkaufsrecht basiert auf der Vorkaufsrechtssatzung „Gohrsmühle“ aus dem Jahr 2011.

Abschluss des Kaufvertrags zwischen Stadt und der Zanders GmbH
Rechtsfolge des Vorkaufsrechts war, dass der Kaufvertrag mit der Zanders GmbH am 28. März 2017 notariell beurkundet wurde. Somit ist rückwirkend seit dem 1. Januar 2017 die Stadt Besitzerin des sogenannten „Office-Bereiches“ (Kaufgegenstand 1).
Die Verwaltung der Büroimmobilien erfolgt übergangsweise durch den städtischen Immobilienbetrieb und wird zukünftig von der Zukunft Stadt Profil GmbH und Co.KG übernommen.
Eintragungen im Grundbuch
Im Rahmen des Eigentumsübergangs wurde zwischenzeitlich eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Stadt in das Grundbuch eingetragen.
Dies sowohl für den „Office-Bereich“ als auch für den Kaufgegenstand 2 (Entwicklungsareale 1 und 2). Diese Rechtsposition ist allerdings nur zweitrangig eingetragen, da auch TRIWO eine Auflassungsvormerkung beantragt hat und diese ebenfalls (erstrangig, da vorzeitiger beantragt) ins Grundbuch eingetragen wurde.
Eine Löschung der Auflassungsvormerkung kann erst dann erfolgen, wenn das Vorkaufsrecht nicht mehr angefochten wird. Insofern sind der Verlauf und das Ergebnis des laufenden Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln zwischen der Stadt Bergisch Gladbach und der TRIWO AG abzuwarten.

Aufgrund der grundbuchrechtlichen Sicherung des Grundstückes wurde vertragsgemäß der Kaufpreis für den Kaufgegenstand 1 am 24. Mai 2017 von der Stadt an die Zanders GmbH überwiesen.
Die Übergabe der Entwicklungsflächen E 1 und E 2 (Kaufgegenstand 2) ist – verbunden mit der Zahlung des Kaufpreises - für Ende dieses Jahres vereinbart.

Klageverfahren der TRIWO AG gegen die Stadt Bergisch Gladbach
Gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts als Verwaltungsakt hat die TRIWO AG vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage erhoben. Anhängig ist eine Anfechtungsklage gegen den Vorkaufsrechtsbescheid. Zunächst war ein weiteres Verfahren als Eilverfahren geführt worden, doch im Erörterungstermin vor dem VG Köln wurde das von der Klägerin beantragte Eilrechtschutzbedürfnis mit dem Ziel, den Vollzug des Vorkaufsrechts zu unterbinden, nicht bestätigt.
Somit bleibt die Stadt bei der Ausübung ihres Vorkaufsrechts weiter handlungsfähig.

Nachbesserung Vorkaufsrechtssatzung Gohrsmühle
Das Gericht hat am Rande des Erörterungstermins den Hinweis gegeben, dass die Wirksamkeit der Satzung im Hauptsacheverfahren tiefergehend untersucht werden müsste. Ggfls. ergäbe sich hier ein Nachbesserungsbedarf in Bezug auf die in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen. Es besteht die Möglichkeit, die Satzung im Vorgriff auf eine gerichtliche Entscheidung nachzubessern und die Gemeinwohlorientierung mit dem Ziel einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung sowie der konkreten städtebaulichen Maßnahme ausdrücklich mit aufzunehmen.

Am 5. September 2017 steht die die mündliche Verhandlung in dem anhängigen Klageverfahren auf der Tagesordnung des VG Köln.

Die Verwaltung möchte nun vorsorglich die bestehende Satzung nachbessern und die als Satzung erneut zu beschließende Vorkaufsrechtssatzung Gohrsmühle noch vor dem Verhandlungstermin in Kraft setzen.

Dieses vorsorgliche Vorgehen entspricht dem Wunsch der Fraktionsvorsitzenden des Bergisch Gladbacher Stadtrats. Dieser war in einer von Bürgermeister Lutz Urbach einberufenen Fraktionsvorsitzenden-Besprechung in der vergangenen Woche artikuliert worden.

Daher wird es eine Sondersitzung des Rates geben. Diese findet am Donnerstag, den 31. August 2017, um 17:00 Uhr im Ratssaal Bensberg statt und hat als Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung der vorsorglich nachgebesserten Vorkaufsrechtssatzung.