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Unterlagen zum Flächennutzungsplanverfahren abrufbar – Verwaltung schlägt Reduzierung der Wohnflächen um die Hälfte vor – Gewerbeflächenumfang bleibt in Summe gleich

Die Stadtverwaltung informiert, dass im Ratsinformationssystem ab sofort die Vorlagen für die nächste gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses (FNPA) mit dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss (SPLA) am 4. Juli 2017 um 17:00 Uhr in der Integrierten Gesamtschule Paffrath abrufbar sind. Die Drucksache 0196/2017 „Vorschläge der Verwaltung für den Entwurf des Flächennutzungsplans Bergisch Gladbach 2035“ (TOP 7) befasst sich mit den während der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans eingegangenen Stellungnahmen.

www.bergischgladbach.de/ratsinfo

Diese umfangreiche Verwaltungsvorlage ist in den letzten Monaten durch die Stabsstelle Stadtentwicklung, die Abteilungen Umwelt und Stadtplanung sowie das Gutachterbüro Post und Welters erarbeitet worden. Die Aufgabe des Teams unter der Leitung von Wibke Krause war, die umfangreichen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach auszuwerten und Vorschläge für den Entwurf des Flächennutzungsplans zu unterbreiten.

Im Herbst 2016 war die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans durchgeführt worden. In dieser Zeit konnte sich die Bürgerschaft erstmalig informieren, welche Flächen für eine künftige Bebauung potenziell in Frage kommen.

Rund 4.440 Eingaben aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung zum Vorentwurf erhalten. Teilweise waren diese gleichlautend, insbesondere für Gebiete, für die sich Bürgerinitiativen organisiert haben. Auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, beispielsweise der Naturschutzverbände oder Kreisverwaltung und der Bezirksregierung wurden seit Jahresanfang ausgewertet und mit den Fachleuten auch ergänzend beraten.

Im Ergebnis hat die Verwaltung teilweise veränderte und neue Planungsvorschläge erarbeitet und erläutert, wie mit den Flächen im Entwurf des Flächennutzungsplans umgegangen werden sollte.

Beispielsweise wurden die potenziellen Wohn- und Gewerbeflächen verkleinert oder ganz aus dem Plan entfernt. Es wurden aber – auch auf Hinweis der beteiligten Bürgerinnen und Bürger hin – weitere Wohn- und Gewerbeflächen für die Aufnahme in den Flächennutzungsplan vorgeschlagen. Diese neuen Flächen wurden nun ebenfalls untersucht.

Die Träger öffentlicher Belange haben zudem Anregungen zu sonstigen Darstellungen im Flächennutzungsplan gemacht, die ebenfalls abgewogen wurden.

Darüber hinaus unterbreitet die Verwaltung zwei neue Vorschläge, die in der Vorlage vorgestellt werden. Zum einen die Idee, von der Buchholzstraße eine Straße über das sogenannte Gleisdreieck zur L286n zu führen um die nördlichen Stadtteile besser an die A4 anzubinden, und zum anderen die Verlegung der Brüderstraße entlang der Autobahn, um so neue Gewerbeflächen zu erschließen, die Lärmquellen zu bündeln sowie die L286n an die Autobahnanschlussstelle Bensberg anzubinden.

Für den Entwurf des Flächennutzungsplans schlägt die Verwaltung rund 106 Hektar für Wohnen und rund 50 Hektar für Gewerbe vor.

Die Zahlen unterscheiden sich zum Vorentwurf insoweit, als in diesem 199 Hektar Wohnflächen vorgesehen waren. Dies hat sich nun auf konkret 105,5 Hektar verkleinert.

Die Gesamtsumme der Gewerbeflächen ist gleichgeblieben. Hier wurden Flächen aus dem Vorentwurf herausgenommen aber gleichviele Flächen auch wieder in die aktuelle Vorlage aufgenommen.

Wenn die Vorschläge für den nun zu erstellenden Entwurf des Flächennutzungsplans von der Stadtverwaltung in der Sitzung am 4. Juli 2017 eingebracht worden sind, haben die Ausschussmitglieder sowie die weiteren Ratsmitglieder drei Monate Zeit, die Ergebnisse des Vorentwurfs zu bewerten.

Nach den Sommerferien- am 26. September - sollen dann die politischen Beschlüsse zu den Vorschlägen der Verwaltung gefasst werden. Die Fachplaner der Stadtverwaltung und das Büro Post Welter haben anschließend zwei Monate Zeit, die beschlossenen Planänderungen in das Gesamtwerk einzuarbeiten, bevor am 20. Dezember die Beschlussfassung über die zweite Offenlage ansteht, diesmal in gemeinsamer Sitzung des FNPA, des SPLA und des Ausschusses für Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und Verkehr (AUKIV). Die Offenlage ist für Januar/Februar 2018 geplant.

Über den Flächennutzungsplan:

Der neue Flächennutzungsplan soll ein Handlungsrahmen für die Entwicklung von Bergisch Gladbach bis ins Jahr 2035 werden. In ihm wird dargestellt, wie eine Fläche künftig genutzt werden soll. Der Flächennutzungsplan regelt, wo zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete entstehen können, welche Flächen der Landwirtschaft oder dem Wald vorbehalten werden sollen oder wo ein neuer Supermarkt gebaut werden kann. Er wird auf der Grundlage der zu erwartenden Entwicklung und Bedürfnisse erstellt. Da diese sich auf längere Sicht verändern können, muss laufend beobachtet werden, ob die zugrunde gelegenen Annahmen und Prognosen noch aktuell sind. Der Flächennutzungsplan bildet den Rahmen, um zum Beispiel bedarfsgerecht Wohngebiete oder Gewerbegebiete im Zuge eines späteren Bebauungsplans zu entwickeln.

Das bisherige Verfahren

Der aktuelle FNP stammt aus dem Jahr 1978 und wurde über die rund 40 Jahre bisher 177 Mal rechtsverbindlich geändert, insgesamt gibt es 183 Verfahren.

Der Aufstellungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan wurde bereits im Juli 2013 vom Planungsausschuss gefasst, bekanntgemacht wurde der Aufstellungsbeschluss Anfang Mai 2015. Die Arbeiten für die Erstellung des Vorentwurfs haben dann im Mai 2015 begonnen, im August 2016 wurde der Vorentwurf vorgestellt und die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung beschlossen.

Im Herbst 2016 fand die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans statt. In dieser Zeit konnte sich die Bürgerschaft erstmalig informieren, welche Flächen für eine künftige Bebauung potenziell in Frage kommen.

Rund 4.440 Eingaben aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung zum Vorentwurf erhalten. Diese wurden zusammen mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den letzten Monaten ausgewertet.